Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung beantragen
Beschreibung
Nachstehendes dient der Erteilung von Ausnahmen zu den in der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Schutzmaßnahmen
- bei Gefährdungen durch Energien,
- zu weiterführenden Schutzmaßnahmen,
- zu den Vorgaben zur Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln,
- zu Maßnahmen bei besonderen Betriebszuständen,
- Betriebsstörungen und Unfällen,
- sowie zu den besonderen Vorschriften für Aufzugsanlagen
Voraussetzung ist, dass die Anwendung dieser Vorschriften für den Arbeitgeber im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde.
Antrag mit folgenden Angaben
- Grund für die Beantragung der Ausnahme, Darstellung der unverhältnismäßigen Härte,
- betroffene Tätigkeiten und Verfahren,
- Zahl der voraussichtlich betroffenen Beschäftigten,
- technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Vermeidung von Gefährdungen getroffen werden sollen,
- Sachverständigengutachten zur Gleichwertigkeit der geplanten technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 Wochen nach Erhalt der kompletten Antragsunterlagen.
Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.
- Einreichung des Antrags und der gutachterlichen Stellungnahme online
- Folgehandlung sowie Prüfung durch die Behörde,
- Es folgt der Ausnahmebescheid oder Ablehnung des Antrags
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz
23.11.2020
06003 Halle (Saale), Stadt
06112 Halle (Saale), Stadt
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
06112 Halle (Saale), Stadt
Bemerkung: Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.