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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Entschädigung nach Freiheitsentziehung beantragen

Beschreibung

Personen, die infolge eines Gewahrsams aus politischen Gründen in der DDR oder in anderen Ostgebieten nach dem Bundesvertriebenengesetz, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben und deren Hinterbliebenen wird auf Antrag eine Rente und/oder Heil- und Krankenbehandlung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz gewährt.

Personen, die nach einer unrechtmäßigen Freiheitsentziehung in der DDR gerichtlich rehabilitiert wurden, erhalten auf Antrag eine Haftentschädigung sowie die Erteilung einer Bescheinigung über die Opfereigenschaft kommunistischer Gewaltherrschaft.

Ehemalige politische Häftlinge und deren Hinterbliebene können eine Rente und/oder Heil- und Krankenbehandlung nach dem Häftlingshilfegesetz beantragen.

Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
0345 514-0
0345 514-1477

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Weitere Stellen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Soziales Entschädigungsrecht
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
0345 514-3088
0391 567-2491
0345 514-3089