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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

Beschreibung

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
  • Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.
  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • Führerschein

Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

Fahrerlaubnisbehörde

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Zuständige Stelle
Landkreis Harz - Sachgebiet Führerscheine
Dornbergsweg 39a
38855 Wernigerode, Stadt
03941 5970-4215
03941 5970-4160

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
16:00 – 17:00 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr
17:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag: geschlossen


Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht