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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Ausnahme vom Naturschutz beantragen

Beschreibung

Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden. Das Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde weist Naturschutzgebiete aus und betreut diese, kann aber auch Ausnahmegenehmigungen von den Verboten der Naturschutzgebiete erteilen sowie artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen ausstellen. Für artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen sind in einigen Fällen auch die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

Die Zuständigkeit liegt bei den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Zuständige Stelle
Landkreis Harz - Umweltamt
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt, Stadt

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr

Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr

Freitag: geschlossen


Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Weitere Stellen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
0345 514-2600
0345 514-2118