Sprunglinks

Bürgerservice

WO?

Geben Sie Ihren Wohnort ein oder den Ort, in dem Sie Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen möchten oder nutzen Sie die Standortermittlung.

WAS?
play_arrow
Geben Sie hier Wörter ein, die beschreiben, was Sie suchen (z.B. Baum fällen) oder eine Lebenssituation (z.B. Hausbau, Heirat).
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Jagdschein beantragen

Beschreibung

Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jagdprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben.

Der Jagdschein allein berechtigt aber nicht zur Jagdausübung. Denn neben dem Jagdschein ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag oder einen Jagderlaubnisschein.

  • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
  • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
  • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden Gebühren erhoben. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die zuständige Jagdbehörde.

Der Jagdschein muss bei der Jagdbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beantragt werden.

Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt.

Zuständige Stelle
Ordnungsamt/ Gewerbe
Harzburger Str. 24
38871 Ilsenburg (Harz), Stadt
039452 84-144
039452 841 14
Montag: geschlossen, Dienstag: 09.00-12.00 und 13.00-17.00, Mittwoch: 09.00-12.00, Donnerstag: 09.00-12.00 und 13.00-16.00, Freitag: 09.00-12.00
k.A.
Anzahl: 0
Gebühren: nein
rollstuhlgerecht
Weitere Stellen
Landkreis Harz - Ordnungsamt
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt, Stadt
03941 5970-4509
03941 5970-4160
Landkreis Harz - Sachgebiet Waffen/Jagd/Fischerei
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt, Stadt
Bemerkung:

Dienstgebäude III, Zimmer 307e