Einkommensteuer zahlen
Beschreibung
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates.
Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen. Dabei wird durch zahlreiche Regelungen (z. B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, variabler Steuersatz) Ihre persönliche Leistungsfähigkeit als Steuerpflichtige/r berücksichtigt.
Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus:
- Land- und Forstwirtschaft,
- Gewerbebetrieb,
- selbstständiger Arbeit,
- nichtselbstständiger Arbeit,
- Kapitalvermögen,
- Vermietung und Verpachtung sowie
- sonstigen in § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) genannten Einkünften (z. B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften).
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt.
Damit Steuererklärungen einfacher bearbeitet werden können, haben die Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten an die Finanzämter entwickelt. Bürgerinnen und Bürger, die für das Ausfüllen ihrer Steuererklärungen keine weitere Hilfe benötigen, können das von der Verwaltung kostenlos bereitgestellte digitale Elster Formular nutzen.
Die Elektronische Steuererklärung, die Elster-Software, wird auch kommerziellen Anbietern zur Einbindung in Steuer-, Finanz- und Lohnbuchhaltungssoftware kostenlos zur Verfügung gestellt.
Einkommensteuererklärung und mehr mit ELSTER
Die Abgabe einer Steuererklärung ist auch elektronisch (ohne Papier) über „Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt“ möglich. Persönliche Daten liegen bereits elektronisch vor und können per Mausklick in die Erklärung übernommen werden. Vorteile sind zudem die voraussichtliche Steuerberechnung zur Steuererklärung und die elektronische Übermittlung des Steuerbescheides in das persönliche ELSTER-Konto. ELSTER Online
Bürger mit Renten- und/oder Pensionseinkünften können für ihre Steuererklärung einfachELSTER nutzen. Dafür wird zuerst eine Zugangsnummer beantragt. Diese wird per Post zugesandt. Wer die Zugangsnummer bekommen hat, kann mit einfachELSTER starten und die Einkommensteuererklärung online ausfüllen und abgeben. Eine voraussichtliche Steuerberechnung zur Steuererklärung ist hier nicht möglich.
Ihr Anliegen direkt online starten:
- ELSTER - Ihr Online-Finanzamt (Verfügbare Sprachen: de)
06484 Quedlinburg, Welterbestadt
06472 Quedlinburg, Welterbestadt
Bemerkung: Registrierung/Login - Anhänge sind möglich
Bemerkung: Nachrichten mit steuerlichem Bezug - keine Anhänge möglich
Bemerkung: Nachrichten ohne steuerlichen Bezug - keine Anhänge möglich
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