Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpflegerin oder Altenpfleger beantragen
Beschreibung
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ bzw. „Altenpfleger“ führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
- Sie haben nach der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung die staatliche Prüfung für Altenpfleger bestanden.
- Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
- Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet .
- einen schriftlichen Antrag mit Ihrer Adresse
- einen Lebenslauf
- Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache
- Ihr Diplom in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache
- ggf. staatliches Anerkennungsschreiben zur Führung der Berufsbezeichnung
- eine Übersicht aus der die Unterrichtsfächer, Noten und die Stundenanzahl Ihrer Ausbildung hervorgehen (Anlage zum Diplom), in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache
- ggf. einen Auszug aus Ihrem Arbeitsbuch in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache
- einen Nachweis darüber, dass Sie die deutsche Sprache beherrschen (z.B. Teilnahmebescheinigungen an Deutsch-Kursen)
Alle Dokumente sind mittels beglaubigter Kopie vorzulegen. Beglaubigte Kopien können Sie z.B. bei ihrer Wohnsitzgemeinde anfertigen lassen. Alle Übersetzungen müssen von einem in Deutschland beeidigtem Dolmetscher gefertigt worden sein.
Im Regelfall 50 Euro für die Erlaubnis und 3,45 Euro für die Postzustellung.
Landesverwaltungsamt
Haben Sie im Rahmen einer erweiterten Ausbildung heilkundliche Tätigkeiten erlernt, sind sie auch zu deren Ausübung berechtigt.
06108 Halle (Saale), Stadt
06112 Halle (Saale), Stadt
Bemerkung: akademisch
Bemerkung: nichtakademisch
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten
Sprechzeiten persönlich: nach Terminvergabe