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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Genehmigung für Fliegende Bauten beantragen

Beschreibung

Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden. Dies können z.B. Fahrgeschäfte, Zelte, Tribünen, Bühnen, mobile Konzertbühnen sein. Vor dem erstmaligen Aufstellen und in Gebrauch nehmen solcher Anlagen wird eine Ausführungsgenehmigung benötigt, die von der oberen Bauaufsichtsbehörde erteilt wird.

Nach Erteilung der Ausführungsgenehmigung werden die mit Genehmigungsvermerk versehenen erforderlichen Bauvorlagen und Prüfberichte in ein Prüfbuch dauerhaft eingebunden.

Die Ingebrauchnahme eines genehmigungspflichtigen Fliegenden Baues ist der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen.

  • schriftlicher Antrag
  • alle für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Antrages erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen)

Die Ausführungsgenehmigung ist, je nach Art der Anlage, zeitlich auf mindestens 1 Jahr und höchstens 5 Jahre befristet.

Für die Erteilung und die Verlängerung der Ausführungsgenehmigung ist, wenn der Betreiber seinen festen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt hat, das Landesverwaltungsamt, Referat Bauwesen, zuständig.

Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Bauwesen
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
Postfach 1963
39009 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 567-2201

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.