Register über Abfall führen
Beschreibung
Gefährliche Abfälle
Wer gefährliche Abfälle entsorgen möchte, muss über deren Verbleib ein Register bzw. bestimmte Nachweise führen.
Das Register bzw. die zu führenden Nachweise belegen die Entsorgungsvorgänge der gefährlichen Abfälle. Die Pflicht zur Führung des Registers trifft Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer, Händler und Makler sowie alle Entsorger von gefährlichen Abfällen.
Die Pflicht zur Führung von Nachweisen trifft denselben Personenkreis mit Ausnahme von Händlern und Maklern von gefährlichen Abfällen.
Nichtgefährliche Abfälle
In Einzelfällen kann die zuständige Behörde anordnen, dass auch Register bzw. Nachweise über den Verbleib nichtgefährlicher Abfälle geführt werden müssen.
Abfallentsorger müssen in jedem Fall auch ein Register über die Entsorgung von nichtgefährlichen Abfällen führen.
Form der Nachweisführung
Die Register und Nachweise müssen in elektronischer Form geführt werden; lediglich bei der Führung von Registern über die Entsorgung von nichtgefährlichen Abfällen ist die elektronische Form freigestellt.
Private Haushalte
Für private Haushalte gelten diese Pflichten nicht.
Das Landesverwaltungsamt ist für die Überwachung zuständig.
§ 49 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit § 23 Nachweisverordnung
§ 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit § 2 Nachweisverordnung
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Referat WR II 2
20.06.2017
38820 Halberstadt, Stadt
Montag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
- Harz:
- Anerkennung eines Biosphärenreservats beantragen
- Ausnahme vom Naturschutz beantragen
- Behinderung durch Grünflächen melden
- Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen
- Förderung für Maßnahmen zum Hochwasserschutz beantragen
- Gewässeraufsicht kontaktieren
- Heizölverbraucheranlage anzeigen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
- Register über Abfall führen
- Schutz eines Biotops beantragen
- Umweltverträglichkeitsprüfung beantragen
- Vermittlungsgeschäfte für Abfall beantragen
- Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft
- Zulassung für Stellen für Emissions- und Immissionsermittlungen beantragen
- Ökokontomaßnahme anrechnen lassen
38820 Halberstadt, Stadt
06003 Halle (Saale), Stadt