Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen
Beschreibung
Wenn Sie Inhaber eines Aufenthaltstitels „Blaue Karte EU“ sind, können Sie schon nach 21 oder 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
- Sie besitzen eine gültige Blaue Karte EU (Aufenthaltstitel).
- Sie haben im Rahmen der erteilten Blauen Karte EU eine Ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung ausgeübt und ein Gehalt bezogen, das dem jeweils geltenden jährlichen Mindestbruttogehalt entspricht (dieses beträgt im Jahr 2022 beispielsweise 56.400,00 Euro; für sogenannte Mangelberufe liegt die Grenze im Jahr 2022 bei 43.992,00 Euro).
- Sie möchten Ihre Tätigkeit an einem Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz mit dem entsprechenden Mindestgehalt fortsetzen.
- Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Sie verfügen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
- Sie besitzen eine dauerhafte Beschäftigungserlaubnis.
- Wenn Sie in einem reglementierten Beruf tätig sind, müssen Sie im Besitz der erforderlichen Berufszulassung sein (zum Beispiel Approbation oder Berufserlaubnis).
- Wenn Sie nach 21 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erhalten möchten:
- Sie waren für die Dauer von 21 Monaten im Besitz der Blauen Karte EU und können für diese Zeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen.
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
- Wenn Sie nach 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erhalten möchten:
- Sie waren für die Dauer von 33 Monaten im Besitz der Blauen Karte EU und können für diese Zeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen.
- Sie verfügen über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
- Sie verfügen über Grundkenntnisse der deutschen Rechts und Gesellschaftsordnung.
Bitte beachten Sie: Vom BAMF angebotene Orientierungskurse vermitteln diese Kenntnisse. - Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre haushaltsangehörigen Familienmitglieder.
- Sie haben keine Vorstrafen.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor
- Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
- Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- Arbeitsvertrag oder bei einem Arbeitsgeberwechsel verbindliches Arbeitsplatzangebot
- Nachweis über die zurückliegende versicherungspflichtige Beschäftigung für die Dauer von 21 bzw. 33 Monaten (einschließlich gezahlter Versicherungsbeiträge, zum Beispiel durch Vorlage der Renten-Auskunft)
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Nachweis über den Empfang von Leistungen wie Eltern oder Kindergeld, Unterhaltszahlungen)
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Versicherungs-Police)
- Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 (nach 33 Monaten) oder B1 (nach 21 Monaten) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (zum Beispiel Sprachzertifikat, deutsche Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulzeugnisse).
- Berufszulassung bei Ausübung eines reglementierten Berufs (zum Beispiel Approbation oder Berufserlaubnis)
- Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Rechts und Gesellschaftsordnung (zum Beispiel Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an einem Orientierungskurs und die erfolgreiche Absolvierung eines Orientierungstests)
Bitte beachten: Auf diesen Nachweis kann verzichtet werden, wenn eine Erkrankung oder Behinderung vorliegt, die das Erlangen der Kenntnisse verhindert. Dies ist in geeigneter Form nachzuweisen (zum Beispiel durch eine fachärztliche Stellungnahme, Nachweis über Gründe, die das Erlangen der Kenntnisse auf Dauer unmöglich oder unzumutbar machen). - Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Miet- oder Kaufvertrag, der Auskunft über die Wohnfläche gibt)
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Unterlagen verlangen.
Gebühr: 113,00 Euro
Bemerkung:
Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.
Für die Ausstellung der Niederlassungserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Antragsfrist:
6 bis 8 Wochen
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Spätestens 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der aktuellen Blauen Karte EU sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Geltungsdauer:
Die Niederlassungserlaubnis wird unbefristet erteilt. Lediglich der elektronische Aufenthaltstitel (eAT-Karte) wird befristet ausgestellt und muss nach dem Ende der Gültigkeit erneuert werden.
Dauer: ca. 6 bis 8 Wochen
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Die Niederlassungserlaubnis ist zu beantragen, bevor die Gültigkeit Ihrer aktuellen Blauen Karte EU abläuft.
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins in der Ausländerbehörde werden Ihre Identität und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der Niederlassungserlaubnis durch die Bundesdruckerei (in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels, kurz: eAT-Karte). Dafür werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Da die eAT-Karte mit einer Online-Ausweisfunktion verbunden ist, müssen Sie sie grundsätzlich persönlich abholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Die Mindestgehaltsgrenzen werden jährlich zum Jahresende für das Folgejahr im Bundesanzeiger durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat bekanntgegeben und auch auf den entsprechenden Internetseiten aktualisiert.
- Sind die Voraussetzungen für die Verlängerung der Blauen Karte EU erfüllt, kann die Niederlassungserlaubnis auch zusätzlich zur Blauen Karte EU erteilt werden. Der gleichzeitige Besitz einer Niederlassungserlaubnis und einer Blauen Karte EU ist möglich.
- Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.
- Achten Sie darauf, Ihre Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig zu machen. Nur so kann die Ausländerbehörde Ihr Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeiten.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
24.06.0022
38820 Halberstadt, Stadt
Montag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
- Harz:
- Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes beantragen
- Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen von subsidiärem Schutz beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Kinder, die in Deutschland geboren wurden, beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder als Wissenschaftler oder Forscher tätig sind, beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug der Eltern zu minderjährigem Ausländer beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines Elternteils zu minderjährigen Deutschen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Kindes zu einem deutschen Elternteil beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis wegen Vertreibung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Aus- und Weiterbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung als Beamter bei einem deutschen Dienstherrn beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern beantragen
- Aufenthaltstitel für Flüchtlinge beantragen
- Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern beantragen
- Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis für Opfer einer Straftat nach den §§ 232 bis 233a StGB
- Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger beantragen
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen
- Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen
- Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Duldung beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen
- Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge beantragen
- Niederlassungserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte beantragen
- Niederlassungserlaubnis für minderjährige ausländische Kinder beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Kinder, die in Deutschland geboren wurden, beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Opfer einer Straftat beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug eines ausländischen Kindes zu einem deutschen Elternteil beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines Studiums beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung und zum Studium beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler beantragen