Sprunglinks

Bürgerservice

WO?

Geben Sie Ihren Wohnort ein oder den Ort, in dem Sie Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen möchten oder nutzen Sie die Standortermittlung.

WAS?
play_arrow
Geben Sie hier Wörter ein, die beschreiben, was Sie suchen (z.B. Baum fällen) oder eine Lebenssituation (z.B. Hausbau, Heirat).
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Schlichtungsausschuss bei Streitigkeiten aus Berufsausbildungsverhältnissen anrufen

Beschreibung

In manchen Ausbildungsverhältnissen kann es zu Streitigkeiten zwischen der ausbildenden und der auszubildenden Person kommen. Dies kann zum Beispiel folgende Themen betreffen:

  • Rechtmäßigkeit von Kündigungen
  • Abmahnungen
  • Vergütung
  • Fehlzeiten
  • Ausbildungsinhalte

Um solche Streitigkeiten beizulegen, können Kammern beziehungsweise zuständige Stellen Schlichtungsausschüsse bilden. Sollte ein solcher bestehen, müssen Sie sich an diesen wenden, bevor Sie beim Arbeitsgericht klagen.

Schlichtungsausschüsse bestehen zu gleichen Teilen aus Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden und hören die Beteiligten mündlich an.

Das Verfahren kann enden durch folgende Ergebnisse:

  • ein Vergleich
  • ein Schlichtungsspruch
  • ein Säumnisspruch
  • die Feststellung, dass weder eine Einigung noch ein Spruch möglich war
  • die Rücknahme des Antrags durch den Antragsstellenden

Wird der vom Schlichtungsausschuss gefällte Spruch nicht innerhalb einer Woche von beiden Parteien anerkannt, kann innerhalb von 2 Wochen nach ergangenem Spruch Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden.

Folgendes wird zwangsvollstreckt:

  • Sprüche, die von beiden Seiten anerkannt wurden
  • Vergleiche, die vor einem Schlichtungsausschluss geschlossen wurden

Das gilt, sofern sie von einem Arbeitsgericht als vollstreckbar erklärt wurden.

Gegebenenfalls Kopien der Unterlagen, die für den Streitfall von Bedeutung sind. Zum Beispiel Kündigungsschreiben oder Abmahnung, Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitnachweise, …

Die Anrufung des Schlichtungsausschusses ist kostenlos.

Sie müssen den Schlichtungsspruch innerhalb einer Woche annehmen. Wenn nicht, kann innerhalb von 2 Wochen Klage bei einem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Die Klage kann von beiden Beteiligten eingereicht werden.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der jeweils regional zuständigen Stelle.

Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Stelle. Diese kann in Sachsen-Anhalt sein:

  • im Bereich des Handwerks die Handwerksinnungen,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • das Landesverwaltungsamt für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung jeweils in ihrem Bereich der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung jeweils in ihrem Bereich der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung jeweils in ihrem Bereich der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.

Als auszubildende oder ausbildende Person können Sie bei Streitigkeiten aus Berufsausbildungsverhältnissen einen Schlichtungsausschuss zur Klärung anrufen, wenn Ihre zuständige Stelle einen Schlichtungsausschuss errichtet hat .

  • Sie reichen einen Antrag ein, in dem Sie begründen, weshalb sie den Schlichtungsausschuss hinzuziehen.
  • Mit dem Antrag reichen Sie gegebenenfalls Unterlagen ein, aus denen der Grund für die Streitigkeit hervorgeht.
  • Sie werden vor den Schlichtungsausschuss geladen und tragen Ihr Anliegen mündlich vor.
  • Der Schlichtungsausschuss beendet das Verfahren durch
    • einen Vergleich,
    • einen Schlichtungsspruch,
    • einen Säumnisspruch,
    • die Feststellung, dass weder eine Einigung noch ein Spruch möglich war,
    • oder durch die Rücknahme des Antrags durch den Antragsstellenden
  • Wird der Schlichtungsspruch nicht anerkannt, können beide Beteiligten innerhalb von 2 Wochen eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

Sprüche, die von beiden Seiten anerkannt wurden sowie Vergleiche, die vor einem Schlichtungsausschluss geschlossen wurden, werden zwangsvollstreckt, sofern sie von einem Arbeitsgericht als vollstreckbar erklärt wurden.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

04.12.2024
20.02.2025

Zuständige Stelle
Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt
Große Diesdorfer Straße 162
39110 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 73939-0
+49 391 73939-20
Weitere Stellen
Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 60904-0
+49 391 60904-35
Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 60546
Notarkammer Sachsen-Anhalt
Hegelstraße 26
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 568970
Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt
Gerhart-Hauptmann-Straße 5
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 25272-10
0391 25272-11
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Zum Domfelsen 4
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 61162-0
Industrie- und Handelskammer Magdeburg
Alter Markt 8
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 5693-0
Handwerkskammer Magdeburg
Gareisstraße 10
39106 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 6268-0
Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
Walter-Hülse-Straße 9
06120 Halle (Saale)
0345 575412-0