Sprunglinks

Bürgerservice

WO?

Geben Sie Ihren Wohnort ein oder den Ort, in dem Sie Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen möchten oder nutzen Sie die Standortermittlung.

WAS?
play_arrow
Geben Sie hier Wörter ein, die beschreiben, was Sie suchen (z.B. Baum fällen) oder eine Lebenssituation (z.B. Hausbau, Heirat).
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit beantragen

Beschreibung

Mit den Kernstücken des Bauordnungsrechts, (Gefahrenabwehr und dem Schutz von Leib und Leben) sind unmittelbar die Standsicherheit von Bauwerken verbunden. Die Liste der Ingenieure und Ingenieurinnen, die bautechnische Nachweise erstellen können, wird durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geführt. 

Für die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  • Sie haben ein Studium der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen abgeschlossen
  • Sie haben mindestens 3 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Tragwerksplanung
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Antrag auf Eintragung und die dazugehörigen Anlagen

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten.

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Keine zuständige Stelle gefunden