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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Änderungen in der Weinbaukartei melden

Beschreibung

Wenn Sie als Winzerin oder Winzer die Rebstöcke auf den Flächen entfernen oder pflanzen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.

In Sachsen-Anhalt müssen Sie ebenso Veränderungen bei der Bewirtschaftung (Eigentümer- oder Pächterwechsel) und Änderungen bei Vermarktungsangaben (Änderung des traubenverarbeitenden Betriebes / Traubenabnehmers) melden.

Sie müssen eine Rodung und/oder eine Pflanzung einer Rebfläche durchgeführt haben.

Meldeformular der zuständigen Behörde zur Rodung und Pflanzung von Rebflächen

Gebühr: gebührenfrei

Antragsfrist: bis 31.05.

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd)

Sie können die Meldung persönlich bei der zuständigen Stelle abgeben. Alternativ können Sie die Meldung, je nach Angebot der zuständigen Behörde, online, per Post oder per Fax an die zuständige Stelle schicken. Damit endet das Verfahren.

Die Meldung der Rodung ist Voraussetzung für den Erhalt von Genehmigungspotential, also bestimmten Rebpflanz- beziehungsweise Wiederanpflanzungsrechten.

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL)

26.09.2024
24.01.2025

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Zuständige Stelle
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd
Müllnerstraße 59
06667 Weißenfels
+49 3443 280-0
+49 3443 280-80
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