Ehrenamt im Brand- und Katastrophenschutz ausüben
Beschreibung
Ehrenamtliche Tätigkeit im Brand- und Katastrophenschutz wird in Sachsen-Anhalt in Freiwilligen Feuerwehren und den im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen geleistet. An einer Mitgliedschaft interessierte Personen können sich an ihre Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr) oder an eine der Hilfsorganisationen bzw. ihre Landes-, Kreis- oder Ortsverbände wenden.
Ehrenamtlich in Freiwilligen Feuerwehren tätige Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf Ersatz ihrer für dieses Ehrenamt notwendigen Auslagen und des Verdienstausfalls. Daneben kann eine angemessene Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Die Entschädigung der in den privaten Hilfsorganisationen tätig werdenden Ehrenamtlichen erfolgt auf der Grundlage der von der jeweiligen Organisation erlassenen Satzung.
Für die Brandschutzaufsicht ist im Ordnungsamt des Landkreises Harz das Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz - Team Brandschutzaufsicht und Feuerwehrtechnische Zentrale verantwortlich. Schwerpunkte bilden hierbei die Erfüllung der Landkreisaufgaben im Brandschutz sowie die Unterstützung und Rechtsaufsicht über die Kommunen, die Träger des Brandschutzes sind.
Daneben wird eine Feuerwehrtechnische Zentrale an zwei Standorten zur Wartung und Pflege der Fahrzeuge und Einsatztechnik der kommunalen Feuerwehren vorgehalten.
Brandschutzaufsicht
Timmenröder Straße 4, 06502 Thale 03947/410030, -31,-32
FTZ Thale
Timmenröder Straße 4, 06502 Thale 03947/410033, -50, -51, -52
FTZ Wernigerode
Bahnhofstraße 39, 38855 Wernigerode 03941/5970-1805, -74, -75, -76
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
38820 Halberstadt, Stadt
Bemerkung: Sekretariat Skadi Klaiber
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen
06003 Halle (Saale)