Schlachttier- und Fleischuntersuchung beantragen
Beschreibung
Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe,
- Ziegen,
- Pferde und andere Huftiere,
- Geflügel,
- Hasentiere,
- Farmwild.
Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.
Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.
Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Behörde bekannt zu geben.
Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Behörde einzubinden.
Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Gewerbliche Schlachtungen dürfen (ab 1.1.2010) nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.
38820 Halberstadt, Stadt
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
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Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
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Freitag: geschlossen