Futtermittelzulassung beantragen
Beschreibung
Futtermittel sind in Deutschland mit einem Wert von ca. 10 Mrd. Euro das bedeutendste landwirtschaftliche Betriebsmittel. Der Bedarf an Futtermitteln liegt bei ca. 66 Mio. Tonnen jährlich, was ca. dem 8-fachen des Getreideverbrauches für die menschliche Ernährung entspricht.
Geschieht die Erzeugung und Verwendung der Futtermittel nicht gezielt, sorgfältig und qualitätsorientiert, entstehen erhebliche ökonomische Verluste, unter Umständen Verbraucherschäden und Umweltbelastungen. Durch eine Produkt begleitende amtliche Überwachung auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Futtermitteln (kurz: Futtermittelkontrolle) soll dies verhindert und zugleich der vorsorgende Verbraucherschutz gestärkt werden.
Im Landkreis Harz ist für die Futtermittelkontrolle sowie die Registrierung von Betrieben nach futtermittelrechtlichen Vorschriften das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zuständig.
Die Zuständigkeit liegt bei den Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Das Landesverwaltungsamt, Referat Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten hat die Fachaufsicht über die Veterinärbehörden.
38820 Halberstadt, Stadt
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen
06003 Halle (Saale)