Sprunglinks

Bürgerservice

WO?

Geben Sie Ihren Wohnort ein oder den Ort, in dem Sie Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen möchten oder nutzen Sie die Standortermittlung.

WAS?
play_arrow
Geben Sie hier Wörter ein, die beschreiben, was Sie suchen (z.B. Baum fällen) oder eine Lebenssituation (z.B. Hausbau, Heirat).
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Beschwerde wegen Lichtbelästigung einreichen

Beschreibung

Mit Hilfe von künstlichem Licht werden Häuser, Straßen und Plätze vor allem im Dunkeln beleuchtet. Insbesondere beleuchtete Gehwegen sollen für Sicherheit sorgen. 

Wenn Sie aber in Ihrem Wohnraum durch das Licht gestört werden, können Sie sich beschweren. Die zuständige Behörde prüft dann, ob das Licht die gesetzlichen Richtwerte überschreitet. Wenn die Behörde feststellt, dass das Licht zu hell ist, können Maßnahmen eingeleitet werden.

Wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.

Alternativ können Sie sich auch an Ihren Landkreis oder kreisfreie Stadt wenden.

Keine zuständige Stelle gefunden