Sprunglinks

Bürgerservice

WO?

Geben Sie Ihren Wohnort ein oder den Ort, in dem Sie Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen möchten oder nutzen Sie die Standortermittlung.

WAS?
play_arrow
Geben Sie hier Wörter ein, die beschreiben, was Sie suchen (z.B. Baum fällen) oder eine Lebenssituation (z.B. Hausbau, Heirat).
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Befreiung von der KiTa-Gebühr beantragen

Beschreibung

Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.

Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. 
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.             

Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. 

Einen Antrag auf Befreiung von den Kitakostenbeiträgen stellen Sie beim Sachgebiet Elterngeld/ Kitakostenbefreiung des Landkreises Harz. (siehe „An wen muss ich mich wenden?“)

Zur Beantragung einer Ermäßigung (z. B. bei Geschwistern) des Kitakostenbeitrages wenden Sie sich an den Träger der Kindertageseinrichtung.

  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
  • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

Wenden Sie sich an das Jugendamt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Nachname des Kindes beginnt mit: A, S, V Telefonnummer: 03941 5970-2130, Raum: 515 E-Mail: kita1@kreis-hz.de

Nachname des Kindes beginnt mit: B, F, J, N, P Telefonnummer: 03941 5970 2125, Raum: 515 E-Mail: kita3@kreis-hz.de

Nachname des Kindes beginnt mit: C, E, G, I, L, M, O, Q, U, Telefonnummer: 03941 5970-2135, Raum: 514 E-Mail: kita2@kreis-hz.de

Nachname des Kindes beginnt mit: D, R, W-Z, Telefonnummer: 03941 5970-2129, Raum: 514 E-Mail: kita1@kreis-hz.de

Nachname des Kindes beginnt mit: H, K, T, Telefonnummer: 03941 5970-2107, Raum: 506 E-Mail: kita2@kreis-hz.de

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter. (siehe "An wen muss ich mich wenden?")

Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen

Zuständige Stelle
Landkreis Harz - Sachgebiet Elterngeld/Kitakostenbeitragsbefreiung
Kurtsstraße 13
38855 Wernigerode, Stadt
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt, Stadt

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr

Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr

Freitag: geschlossen


Aufzug vorhanden
Weitere Stellen
Landkreis Harz - Sachgebiet Kita
Schwanebecker Straße 14
38820 Halberstadt, Stadt
03941 5970-2144
03941 5970-2102