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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Ausländerfalknerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen

Beschreibung

Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein und Jagdschein. Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Falknerprüfung und Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie grundsätzlich nur einen Tagesjagdschein für Ausländer beantragen.

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • Hauptwohnsitz nicht in Deutschland
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bestandene Falknerprüfung
  • Ausweis
  • in den letzten drei Jahren erteilter Jagdschein des Heimatlandes
  • in den letzten drei Jahren erteilter Falknerjagdschein des Heimatlandes
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

untere Jagdbehörde

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerfalknerjagdschein erteilt.

§ 15 Absatz 1 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

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