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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen

Beschreibung

Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.

Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

Wenn ein Baum als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Zuständige Stelle
Grünanlagen, Friedhöfe, Wildpark
Martin-Heinrich-Klaproth-Straße 24
38855 Wernigerode, Stadt
+49 3943 654670
Weitere Stellen
Landkreis Harz - Umweltamt
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt, Stadt
Landkreis Harz - Sachgebiet Untere Naturschutz- & untere Forstbehörde
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt, Stadt
03941 5970-5728
03941 5970-5767