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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Einschulungsuntersuchung vereinbaren

Beschreibung

Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es amtsärztlich untersucht worden sein.
Bei einer Einschulungsuntersuchung werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einschätzen zu können.

Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt Ihr Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.

  • Mindestalter 5 Jahre
  • Die Untersuchung findet 1 Jahr vor der Einschulung des Kindes statt.
  • Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet sein

Für die Untersuchung benötigen Sie

  • Untersuchungsheft (gelbes Heft)
  • Impfausweis
  • ausgefüllter Elternfragebogen (wird Ihnen mit dem Terminvorschlag zugesendet)
  • wenn vorhanden: Brille, Hörgeräte

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird ein Termin für die Untersuchung vereinbart. Sollten Sie den Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung. Dann wird ein neuer Termin vereinbart.

Bearbeitungsdauer: 1 Stunde
Die Untersuchung dauert circa 1 Stunde.

Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt

  • Die Einschulungsuntersuchung findet ein Jahr vor Schulbeginn statt.
  • Der Untersuchungstermin wird Ihnen bekannt gegeben.
  • Die amtsärztliche Untersuchung wird in Ihrem Beisein durchgeführt.
  • Im Anschluss findet noch eine Beratung mit dem Arzt oder der Ärztin statt.

Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle
Fachbereich Schule und Sport
Gerhart-Hauptmann-Straße 24-26
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 5403001
+49 391 5403043
Weitere Stellen
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Lübecker Straße 32
39124 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-6050
+49 391 540-6051
+49 391 540-6006