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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Kindertagesbetreuung anmelden

Beschreibung

Die Kindertagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung, wie einer Krippe, dem Kindergarten oder einem Hort.  

Kindertageseinrichtungen haben folgende Aufgaben: 

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. 

  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie. 

  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können. 

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. 

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren: 

  • Alter 

  • Entwicklungsstand 

  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten 

  • Lebenssituation 

  • Interessen und Bedürfnisse 

  • ethnische Herkunft. 

Sie schließen mit dem Träger der Kindertageseinrichtung einen Betreuungsvertrag. Im Betreuungsvertrag legen Sie den Umfang der Betreuung fest. 

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt
Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sind Krippen, Kindergärten, kombinierte Kindertageseinrichtungen, Horte sowie Kindertagespflegestellen.
Alle Einrichtungen haben folgende Aufgaben:
  • altersgerechte Förderung der Kinder mit Hilfe von Förder- und Bildungsangeboten
  • Unterstützen und Ergänzen der Erziehung und Bildung in der Familie
  • Wahren des Kindeswohls
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Der Kitaalltag beinhaltet gemeinsame Mahlzeiten, Interaktionen, Spiel- sowie Ruhezeiten. Tagesabläufe, pädagogische Schwerpunkte und Rahmenbedingen sind in den Einrichtungskonzeptionen festgehalten.
Alle Kindertageeinrichtungen arbeiten nach dem Bildungsprogramm „Bildung: elementar – Bildung von Anfang an“. Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf dessen soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung. Die Kindertageseinrichtungen erfüllen einen eigenständigen frühkindlichen (vorschulischen) Bildungsauftrag, Wissensvermittlung erfolgt spielerisch im Alltag.
  • Kinder bis zum 3. Geburtstag: Ihr Kind darf in eine Krippe gehen.  

  • Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt: Ihr Kind darf in einen Kindergarten gehen. 

  • Ab Schuleintritt bis zum 14. Geburtstag: Ihr Kind darf einen Hort besuchen. 

  • Der gewöhnliche Aufenthalt Ihres Kindes ist in Sachsen-Anhalt. 

Die Kosten hängen von der Einrichtung oder Einrichtungsart und dem Alter Ihres Kindes und vom gewählten Betreuungsumfang ab.  

  • Ihre Familie erhält für mindestens 2 Kinder Kindergeld.

  • Sie zahlen für das älteste Kind, das eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besucht Betreuungskosten.  

  • Sie zahlen für jedes Schulkind, das einen Hort besucht. 

Sie müssen als Erziehungsberechtigte die Verpflegungskosten zahlen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt

Der Elternbeitrag zu den Kitaplatzkosten pro Kind ist abhängig vom Alter des Kindes und der Betreuungsdauer. Die Betreuungsdauer wird bei Vertragsabschluss mit der Kita besprochen und vermerkt. Der Kostenbescheid wird automatisch nach dem Beginn der Betreuung an die Eltern gesendet.


Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese müssen freie Plätze nachweisen. 

Sie sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren und Ihre Wünsche, zum Beispiel den Betreuungsumfang oder Ort der Betreuung, anmelden.

Der persönliche Kontakt oder das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist daneben auch sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung oder vor Abschluss des Betreuungsvertrages ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an. 

In Sachsen-Anhalt haben die Kinder ab der Geburt einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.  

Der Rechtsanspruch wird erfüllt, in dem der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Anspruchsberechtigten oder den Eltern einen freien Platz in zumutbarer Entfernung nachweist.

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle
KitaBeratung
Wilhelm-Höpfner-Ring 1
39116 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-3131
+49 391 540-3261
+49 391 540-3132