Bibliotheksausweis beantragen
Beschreibung
Durch kommunale öffentliche Bibliotheken werden publizierte Informationen bereitgestellt. Sie sind Teil des Bildungssystems und dienen der schulischen, beruflichen, allgemeinen und kulturellen Bildung. Sie vermitteln Medien- und Informationskompetenz und unterstützen in besonderer Weise die Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen. Neben der Bereitstellung von fremdsprachiger Literatur finden auch interkulturelle Veranstaltungen (z.B. Lesungen) statt. Zur Verfügung stehen verschiedene Angebote wie z.B. Bücher, Zeitungen/Zeitschriften, Noten, Karten, Hörbücher, CDs, DVDs, CD-ROM, Blus-Ray-Discs und Online-Medien.
Zur Nutzung der vorhandenen Angebote ist ein Benutzerausweis notwendig.
Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe nach Hause, Nutzung der Präsenzbestände in Lesesälen und für die Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitungen/Zeitschriften.
Für die Ausstellung des Benutzerausweises ist die Vorlage des Personalausweises bzw. des Passes mit aktueller Meldebescheinigung erforderlich. Kinder und Jugendliche benötigen die Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters.
Die Kosten für die Benutzung (Jahresgebühr) sind in den einzelnen Bibliotheken unterschiedlich. Besondere Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Dokumentlieferung, Nutzung des Bildarchivs, Zugang zum Internet) sind ebenfalls kostenpflichtig.
Bibliotheksausweis:
blaue Karte (Jahresgebühr):
Ausleihe von Büchern, Noten und Zeitschriften
Kinder bis einschließlich 10 Jahre: kostenlos
Kinder ab 11 Jahre, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 5,00 Euro
Erwachsene ohne Ermäßigung: 10,00 Euro
Erwachsene mit Ermäßigung (Schüler*innen, Studierende bis einschließlich 28 Jahren, Teilnehmer*innen am FSJ, Auszubildende, Arbeitslose, Schwerbehinderte, Inhaber*innen der Otto-City-Card (ehemals Magdeburg Pass): 5,00 Euro
Entleihung von digitalen Medien (Hörbücher, CDs, DVDs, Blu-Rays, Datenträger (wie TONIE-Figuren), Hardware (eBookReader, TONIE-Boxen...)) und Gesellschaftsspielen: pro Medieneinheit 1,00 Euro
Goldkarte (Jahresgebühr):
Ausleihe von Büchern, Noten, Zeitschriften und digitalen Medien wie zum Beispiel Hörbücher, DVDs; freier Eintritt zu Veranstaltungen: 25,00 Euro
Sonstige:
Tageskarte (ohne Ausleihberechtigung): 2,00 Euro
Ersatzkarte:
für Erwachsene: 5,00 Euro
für Kinder: 2,50 Euro
Versäumnisgebühren:
pro Medieneinheit und Öffnungstag: 0,30 Euro
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18 Lebensjahr für Bücher, Zeitschriften und Noten: 0,15 Euro
Maximalbetrag je Medieneinheit: 18,00 Euro
versendeter Gebührenbescheid: 5,00 Euro
Auslagen für Porto werden gesondert berechnet
Allgemeine Gebühren und Servicegebühren
Ausleihe eines Bestsellers aus dem Projekt (Erdgeschoss): 2,00 Euro
Beschädigung eines Mediums: anteiliger Schadenersatz oder Ersatzexemplar zuzüglich Einarbeitungsgebühr
Verlust eines Mediums: Ersatzexemplar bzw. Wiederbeschaffungspreis zuzüglich Einarbeitungsgebühr
Einarbeitungsgebühr: 5,00 Euro
Verlust eines Schließfachschlüssels: 30,00 Euro
Vormerkungen eines aktuell ausgeliehenen Mediums: je Medieneinheit 1,00 Euro
Internetarbeitsplätze:
Internetnutzung: 0,50 Euro pro angefangene 30 Minuten
Ausdruck A4 (nur schwarz-weiß): 0,35 Euro
bei Nichtmitgliedschaft zuzüglich Tageskarte
Mikrofilmleseplatz:
Ausdruck A4: 0,35 Euro
Ausdruck A3: 0,70 Euro
bei Nichtmitgliedschaft ggf. zuzüglich Tageskarte
Münzkopierer:
Kopie A4: 0,20 Euro
Kopie A3: 0,40 Euro
Die in der Benutzungsordnung der Bibliothek festgelegten Ausleihfristen für bestimmte Medienformen sind vom Nutzer zu beachten.
keine
Bibliotheken sind in der Regel kommunale Einrichtungen.
Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt erlassen die Kommunen Gebühren- und Benutzungssatzungen für die Nutzung ihrer Biblioth ek.
Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt erlassen die Kommunen Gebühren- und Benutzungssatzungen für die Nutzung ihrer Bibliothek.
Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek:
Satzung der Stadtbibliothek Magdeburg
Bibliotheksgesetz des Landes Sachsen-Anhalt:
Landesbibliotheksgesetz Sachsen-Anhalt
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
13.12.2019
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
Bemerkung: Anmeldung
Bemerkung: Fristverlängerung
Bemerkung: Fachinformation
Antrag zur Förderung von Kunst und Kultur
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