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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Bibliotheksausweis beantragen

Beschreibung

Durch kommunale öffentliche Bibliotheken werden publizierte Informationen bereitgestellt.  Sie sind Teil des Bildungssystems und dienen der schulischen, beruflichen, allgemeinen und kulturellen Bildung.  Sie vermitteln Medien- und Informationskompetenz und unterstützen in besonderer Weise die Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen. Neben der Bereitstellung von fremdsprachiger Literatur finden auch interkulturelle Veranstaltungen (z.B. Lesungen) statt. Zur Verfügung stehen verschiedene Angebote wie z.B. Bücher, Zeitungen/Zeitschriften, Noten, Karten, Hörbücher, CDs, DVDs, CD-ROM, Blus-Ray-Discs und Online-Medien.

Zur Nutzung der vorhandenen Angebote ist ein Benutzerausweis notwendig.

Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe nach Hause, Nutzung der Präsenzbestände in  Lesesälen und  für die Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitungen/Zeitschriften.

Für die Ausstellung des Benutzerausweises ist die Vorlage des Personalausweises bzw. des Passes mit aktueller Meldebescheinigung erforderlich. Kinder und Jugendliche benötigen die Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters.

Die Kosten für die Benutzung (Jahresgebühr)  sind in den einzelnen Bibliotheken unterschiedlich. Besondere Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Dokumentlieferung, Nutzung des Bildarchivs, Zugang zum Internet) sind ebenfalls kostenpflichtig.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt

Bibliotheksausweis:

blaue Karte (Jahresgebühr):
Ausleihe von Büchern, Noten und Zeitschriften

Kinder bis einschließlich 10 Jahre: kostenlos

Kinder ab 11 Jahre, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 5,00 Euro

Erwachsene ohne Ermäßigung: 10,00 Euro

Erwachsene mit Ermäßigung (Schüler*innen, Studierende bis einschließlich 28 Jahren, Teilnehmer*innen am FSJ, Auszubildende, Arbeitslose, Schwerbehinderte, Inhaber*innen der Otto-City-Card (ehemals Magdeburg Pass): 5,00 Euro

Entleihung von digitalen Medien (Hörbücher, CDs, DVDs, Blu-Rays, Datenträger (wie TONIE-Figuren), Hardware (eBookReader, TONIE-Boxen...)) und Gesellschaftsspielen: pro Medieneinheit 1,00 Euro

Goldkarte (Jahresgebühr):
Ausleihe von Büchern, Noten, Zeitschriften und digitalen Medien wie zum Beispiel Hörbücher, DVDs; freier Eintritt zu Veranstaltungen: 25,00 Euro


Sonstige:

Tageskarte (ohne Ausleihberechtigung): 2,00 Euro

Ersatzkarte:
für Erwachsene: 5,00 Euro
für Kinder: 2,50 Euro


Versäumnisgebühren:

pro Medieneinheit und Öffnungstag: 0,30 Euro

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18 Lebensjahr für Bücher, Zeitschriften und Noten: 0,15 Euro

Maximalbetrag je Medieneinheit: 18,00 Euro

versendeter Gebührenbescheid: 5,00 Euro

Auslagen für Porto werden gesondert berechnet


Allgemeine Gebühren und Servicegebühren

Ausleihe eines Bestsellers aus dem Projekt (Erdgeschoss): 2,00 Euro

Beschädigung eines Mediums: anteiliger Schadenersatz oder Ersatzexemplar zuzüglich Einarbeitungsgebühr

Verlust eines Mediums: Ersatzexemplar bzw. Wiederbeschaffungspreis zuzüglich Einarbeitungsgebühr

Einarbeitungsgebühr: 5,00 Euro

Verlust eines Schließfachschlüssels: 30,00 Euro

Vormerkungen eines aktuell ausgeliehenen Mediums: je Medieneinheit 1,00 Euro

Internetarbeitsplätze:

Internetnutzung: 0,50 Euro pro angefangene 30 Minuten

Ausdruck A4 (nur schwarz-weiß): 0,35 Euro

bei Nichtmitgliedschaft zuzüglich Tageskarte

Mikrofilmleseplatz:

Ausdruck A4: 0,35 Euro

Ausdruck A3: 0,70 Euro

bei Nichtmitgliedschaft ggf. zuzüglich Tageskarte

Münzkopierer:

Kopie A4: 0,20 Euro

Kopie A3: 0,40 Euro

 Die in der Benutzungsordnung der Bibliothek festgelegten Ausleihfristen für bestimmte Medienformen sind vom Nutzer zu beachten.

Bibliotheken sind in der Regel kommunale Einrichtungen.

Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt erlassen die Kommunen Gebühren- und Benutzungssatzungen für die Nutzung ihrer Biblioth ek.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt

Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt erlassen die Kommunen Gebühren- und Benutzungssatzungen für die Nutzung ihrer Bibliothek.

Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek:

Satzung der Stadtbibliothek Magdeburg

Bibliotheksgesetz des Landes Sachsen-Anhalt:
Landesbibliotheksgesetz Sachsen-Anhalt


Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle
Stadtbibliothek Magdeburg
Breiter Weg 109
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-4880

Bemerkung: Anmeldung
+49 391 540-4822

Bemerkung: Fristverlängerung
+49 391 540-4884

Bemerkung: Fachinformation
+49 391 540-4803
  • Antrag zur Förderung von Kunst und Kultur

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