Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes annehmen
Beschreibung
Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde körperliche und geistig-seelische Erziehung. Kinder- und Jugendschutz steht deshalb vorrangig auf zwei Säulen: erzieherische Maßnahmen wie die Realisierung von Jugendschutzprojekten (z.B. Kinder- und Jugendtelefone), die vorbeugend wirken (erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) und gesetzliche Regelungen zur Begrenzung gefährdender Einflüsse wie Alkoholausschank oder den Verkauf von Tabakwaren (ordnungsrechtlicher Kinder- und Jugendschutz).
Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde körperliche und geistig-seelische Erziehung. Kinder- und Jugendschutz steht deshalb vorrangig auf zwei Säulen:
- erzieherische Maßnahmen wie die Realisierung von Jugendschutzprojekten (z. B. Kinder- und Jugendtelefone), die vorbeugend wirken (erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) und
- gesetzliche Regelungen u. a. zur Begrenzung gefährdender Einflüsse wie Alkoholausschank oder den Verkauf von Tabakwaren (gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz).
Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte als örtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Als überörtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist das Landesjugendamt, Referat Kinder und Jugend des Landesverwaltungsamtes zuständig.
Als Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde für den ordnungsrechtlichen Kinder- und Jugendschutz ist das Referat Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr, Ausländerangelegenheiten des Landesverwaltungsamtes zuständig.
In der Landeshauptstadt Magdeburg werden Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zu folgenden Themenbereichen vorgehalten:
Kinder- und Jugendtelefon
Das Kinder- und Jugendtelefon Magdeburg ist Teil des bundesweiten Angebots der „Nummer gegen Kummer“. Das Kinder- und Jugendtelefon ist Mo - Sa von 14:00 -20:00 Uhr unter 116 117 erreichbar.
Bundesweite „Nummer gegen Kummer“: Kostenfreie Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche
Kinder- und Jugendtelefon Magdeburg: Das Kinder- und Jugendtelefon - Der Kinderschutzbund
In Magdeburg gibt es verschiedene Angebote, die nicht nur Opfern von Gewalt helfen, sondern sollen zum Teil bereits präventiv bei Kindern und Jugendlichen wirken. So werden Kinder und Jugendliche unterstützt, Konflikte gewaltfrei zu lösen und in ihrer Selbstverantwortung gestärkt. In Magdeburg gibt es unterschiedliche Angebote, die sich auf bestimmte Themenschwerpunkte der Gewaltprävention und des Umgangs mit Opfern von Gewaltspezialisiert haben:- Fachstelle Täterarbeit Häusliche Gewalt LSA (DFV Sachsen-Anhalt e. V.)
- Jugendberatung bei der Polizei
- Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt in Sachsen-Anhalt (Miteinander e. V.)
- Beratungsstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt (Wildwasser Magdeburg e. V.)
- Schwerpunkt Fußball: Fanprojekt Magdeburg
Suchtprävention für Kinder und Jugendliche
Weitere Informationen und Angebote finden Sie auf den Internetseiten der Suchtberatungszentren und der Fachstellen für Suchtprävention:
- Suchtberatungszentrum I - DROBS Magdeburg (Suchtberatung und Fachstelle zur Suchtprävention)
- Suchtberatungszentrum II - AWO Kreisverband Magdeburg e. V. in Kooperation mit der Magdeburger Stadtmission e. V.
- Fachstelle zur Prävention exzessiver Mediennutzung (fjp>media)
Jugendmedienschutz / Medienpädagogik
Weitere Informationen, Angebote und die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf den folgenden Internetseiten:
- Medientreff zone! (fjp>media)
- Servicestelle Kinder- und Jugendschutz (fjp>media)
- Info-Seite des Landesjugendamtes zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gibt in ihrem Wegweiser eine Übersicht zu Inhalten und Zuständigkeiten im Jugendmedienschutz.
Eine bundesweite Interessenvertretung im Sinne des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes übernimmt die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ).
Gesetzlicher Jugendschutz
Der gesetzliche Jugendschutz, der teilweise kontrollierend-eingreifender Kinder- und Jugendschutz bezeichnet wird, umfasst den "klassischen" Jugendschutz, der in verschiedenen Gesetzen geregelt ist. Er richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende und an Institutionen, u. a. zu Gesetzmäßigkeiten des Alkoholausschankes oder dem Verkauf von Tabakwaren.
In Magdeburg ist für den gesetzlichen Jugendschutz das Ordnungsamt zuständig:
- § 14 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Jugendschutz im Ausland
- Gaststättengesetz (GastG)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung)-KindArbSchV
39116 Magdeburg, Landeshauptstadt
06112 Halle (Saale)