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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Zusammenfassungen von Risikomanagement-Plänen (RMP) für zugelassene Arzneimittel einsehen

Beschreibung

Der Risikomanagement-Plan (RMP) ist ein verpflichtender Teil der Zulassungsdokumente eines Arzneimittels und wird über den gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels fortgeschrieben. 

Die veröffentliche Zusammenfassung des RMP (RMP Summary) ist ein Teil des RMP und beschreibt das Sicherheitsprofil eines Arzneimittels und listet die Maßnahmen auf, die zur weiteren Untersuchung und Beobachtung der Risiken sowie zu deren Prävention oder Minimierung vorgesehen sind.

Durch die Veröffentlichung der Zusammenfassungen von RMPs informiert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Sie als Anwenderinnen und Anwender, zum Beispiel als

  • Patientin und Patient
  • Pflegekraft
  • Ärztin und Arzt,
  • Apothekerin und Apotheker oder als
  • Vertreterin und Vertreter des Gesundheitswesens. 

Die RMP-Zusammenfassungen werden auf dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder (Onlineplattform PharmNet.Bund) auf Deutsch und Englisch veröffentlicht. Das BfArM veröffentlicht auf seiner Website eine monatlich aktualisierte Liste von Präparaten, zu denen bereits eine RMP-Zusammenfassung im PharmNet.Bund eingestellt worden ist.

Die RMP-Zusammenfassungen ergänzen die ebenfalls öffentlich im PharmNet.Bund verfügbaren Zusammenfassungen der öffentlichen Beurteilungsberichte (Public Assessment Reports, PAR) über Arzneimittel sowie die Gebrauchs- und Fachinformationen.
 

Es gibt keine Voraussetzungen.

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Es fallen keine Kosten an.

Es gibt keine Frist.

Das BfArM veröffentlicht die RMP-Zusammenfassungen zeitnah nach Zulassung der entsprechenden Arzneimittel. Hierbei liegt die Priorität der Veröffentlichung auf Neuzulassungen von Originalpräparaten. Danach werden auch RMP-Zusammenfassungen zu Generika (Nachahmerpräparate) für die Veröffentlichung berücksichtigt. 

Bei der Veröffentlichung der RMPs handelt es sich nicht um einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Formlose Antragsstellung möglich: Nein 

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

  • Öffnen Sie die Onlineplattform PharmNet.Bund.
  • Klicken Sie auf "Arzneimittel-Informationssystem" und dann auf "Recherche".
  • Akzeptieren Sie die Einverständniserklärung.
  • Nach Eingabe des gesuchten Wirkstoff- oder Handelsnamens gelangt man zu den Dokumenten der RMP-Zusammenfassung (Deutsch und Englisch) unter „Zusatzdokumente“.
     

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle
Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel
Paul-Ehrlich-Straße 51-59
63225 Langen (Hessen)
+49 6103 77-0
+49 6103 77-1771

Bemerkung: Hotline für Anfragen aus der Öffentlichkeit und medizinischen Fachkreisen
+49 6103 77-1234
  • Montag bis Freitag: 9:00 - 17:00 Uhr
Weitere Stellen
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt
Bemerkung: Dienstsitz Bonn
+49 228 99307-0
+49 228 99307-5207