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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Kulturförderung der Kommune beantragen

Beschreibung

Einige Kommunen fördern kulturelle und künstlerische Projekte. Diese Projekte sollen die Kultur und Kunst in der Kommune erhalten und stärken.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt


Das Team Kulturförderung des Fachbereichs Kunst und Kultur kann freie und künstlerische Projekte und Institutionen finanziell unterstützen, wenn ein erhebliches Interesse der Stadt an deren Durchführung oder Fortbestand gegeben ist. Grundlage für die Antragstellung und Bewilligung von Fördermitteln ist die Fachförderrichtlinie Kunst und Kultur.

Zum Service des Teams Kulturförderung zählen:

  • Beratung bei der Erarbeitung von Veranstaltungskonzepten und Entwicklung von Projekten 
  • Beratung bei Antragstellungen 
  • Unterstützung bei der Realisierung kultureller und künstlerischer Projekte 
  • Antragsprüfung und -bearbeitung 
  • Begleitung von Vereinen und Initiativen im gesamten Zuwendungsverfahren
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt

Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sind natürliche und juristische Personen, die Aufgaben, an deren Umsetzung die Stadt ein erhebliches Interesse hat, erfüllen und bei juristischen Personen den Status der Gemeinnützigkeit nachweisen. Zuwendungsfähig sind insbesondere ortsansässige Vereine, Kulturschaffende sowie Künstlerinnen, Künstler und Künstlergruppen, die gemeinnützige kulturelle und künstlerische Projekte realisieren. Zuwendungen dürfen nur solchen Empfängerinnen und Empfängern bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert ist und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.

Die Stadt Magdeburg fördert freie kulturelle und künstlerische Projekte und Einrichtungen, um

  • ein reichhaltiges kulturelles Angebot zu sichern
  • kulturelle Bildung zu ermöglichen
  • kulturelle Infrastruktur zu erhalten und zu entwickeln
  • Vielfalt, Offenheit, Partizipation, Tradition und neue künstlerische Formate zu ermöglichen
  • das bürgerschaftliche Engagement in der Kultur zu unterstützen 
  • zur Identitätsstiftung und zur Entwicklung des Gemeinwesens in der Stadt beizutragen
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt
  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
  • Vereins- beziehungsweise Handelsregisterauszug
  • Vereinssatzung bzw. Geschäftsordnung bzw. Gesellschaftsvertrag
  • Freistellungsbescheid des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit
  • Verbandszugehörigkeit
  • Vertretungsbefugnisse
  • Konzeption, zum Beispiel Projektbeschreibung, Programmvorschau, Spielplan, Veranstaltungsplanung, gegebenenfalls Jahresveranstaltungsplanung
  • detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
  • Stellenplan (nur bei Personalkostenzuschüssen)
  • Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt
- keine -


Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind digital bis zum Stichtag, dem 30. September eines Jahres für das Folgejahr, zu stellen.


Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind schriftlich zu stellen. Hierzu ist ausschließlich das verbindliche Online-Formular zu verwenden. Das Antragsformular ist vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Anlagen versehen online einzusenden. 


Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt

Gegenstand der Zuwendung müssen folgenden Förderbereichen zugeordnet werden:

  • Bildende und Angewandte Kunst
  • Darstellende Kunst / Theater
  • Heimatpflege
  • Kinder- und Jugendkultur
  • Musik
  • Literatur
  • Soziokultur und
  • spartenübergreifende bzw. interdisziplinäre Projekte.

Schwerpunkte der Förderung sind öffentliche Veranstaltungen wie Ausstellungen, Vorträge, Lesungen, Theateraufführungen, Konzerte, Kurse und Workshops zur Belebung der Magdeburger Kulturszene.

Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger können natürliche und juristische Personen sein, die Aufgaben, an deren Umsetzung die Stadt ein erhebliches Interesse hat, erfüllen und/ oder gemeinnützig arbeiten. Förderungen erhalten insbesondere ortsansässige Vereine, Kulturschaffende sowie Künstlerinnen, Künstler und Künstlergruppen, die gemeinnützige kulturelle und künstlerische Projekte realisieren.


Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt

Die Landeshauptstadt Magdeburg gewährt nach Maßgabe der Fachförderrichtlinie des Fachbereichs Kunst und Kultur der Landeshauptstadt Magdeburg und deren Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) Zuwendungen zum Zweck der Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen, an deren Durchführung bzw. an deren Fortbestand ein erhebliches öffentliches Interesse besteht. Zuwendungen sind grundsätzlich freiwillige Leistungen der Stadt. Ein Rechtsanspruch der Antragstellenden auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Stadt aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Stadt gewährt die Zuwendungen aus Kulturfördermitteln in Form von zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren und nicht umsatzsteuerbaren echten Zuschüssen zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der jährlich zur Verfügung stehenden kommunalen Kulturfördermittel bestimmt der Stadtrat im Rahmen seines Beschlusses zum Haushaltsplan.

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) des Landes Sachsen-Anhalt, der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) des Landes Sachsen-Anhalt einschließlich der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV-LHO) in Verbindung mit dem Zuwendungsrechtsergänzungserlass (ZuwRErgErl), des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) des Landes Sachsen-Anhalt und des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in den jeweils gültigen Fassungen. 

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