Sprunglinks

Bürgerservice

WO?

Geben Sie Ihren Wohnort ein oder den Ort, in dem Sie Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen möchten oder nutzen Sie die Standortermittlung.

WAS?
play_arrow
Geben Sie hier Wörter ein, die beschreiben, was Sie suchen (z.B. Baum fällen) oder eine Lebenssituation (z.B. Hausbau, Heirat).
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Kulturförderung der Kommune beantragen

Beschreibung

Einige Kommunen fördern kulturelle und künstlerische Projekte. Diese Projekte sollen die Kultur und Kunst in der Kommune erhalten und stärken.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt


Das Kulturbüro kann freie und künstlerische Projekte und Institutionen finanziell unterstützen, wenn ein erhebliches Interesse der Stadt an deren Durchführung oder Bestand gegeben ist. Grundlage für die Antragstellung und Bewilligung von Fördermitteln ist die Fachförderrichtlinie des Kulturbüros.

Zum Service des Kulturbüros zählen:

  • Beratung bei der Erarbeitung von Veranstaltungskonzepten und Entwicklung von Projekten 
  • Beratung bei Antragstellungen 
  • Unterstützung bei der Realisierung kultureller und künstlerischer Projekte 
  • Antragsprüfung und -bearbeitung 
  • Begleitung von Vereinen und Initiativen im gesamten Zuwendungsverfahren
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt
  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
  • Vereins- beziehungsweise Handelsregisterauszug
  • Vereinssatzung bzw. Geschäftsordnung bzw. Gesellschaftsvertrag
  • Freistellungsbescheid des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit
  • Verbandszugehörigkeit
  • Vertretungsbefugnisse
  • Konzeption, zum Beispiel Projektbeschreibung, Programmvorschau, Spielplan, Veranstaltungsplanung, gegebenenfalls Jahresveranstaltungsplanung
  • detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
  • Stellenplan (nur bei Personalkostenzuschüssen)
  • Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt
- keine -


Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind schriftlich und digital unter Verwendung des Projektantrages an die Bewilligungsstelle bis zum Stichtag, dem 30. September eines Jahres, zu stellen.


Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt

Gegenstand der Zuwendung müssen folgenden Förderbereichen zugeordnet werden:

  • Bildende und Angewandte Kunst
  • Darstellende Kunst / Theater
  • Heimatpflege
  • Kinder- und Jugendkultur
  • Musik
  • Literatur
  • Soziokultur / Stadtteilkulturzentren
  • spartenübergreifende bzw. interdisziplinäre Projekte.

Schwerpunkt der Förderung sind öffentliche Veranstaltungen wie Ausstellungen, Vorträge, Lesungen, Theateraufführungen, Konzerte, Kurse und Workshops zur Belebung der Magdeburger Kulturszene.

Zuwendungsempfänger*innen können natürliche und juristische Personen sein, die Aufgaben, an deren Erfüllung die Stadt ein erhebliches Interesse hat, erfüllen und/ oder gemeinnützig arbeiten. Förderungen erhalten insbesondere ortsansässige Vereine, Kulturschaffende sowie Künstler*innen und Künstlergruppen, die gemeinnützige kulturelle und künstlerische Projekte realisieren.


Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt

Die Landeshauptstadt Magdeburg gewährt nach Maßgabe der Fachförderrichtlinie des Kulturbüros der Landeshauptstadt Magdeburg und deren Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) Zuwendungen zum Zweck der Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen, an deren Durchführung bzw. an deren Bestand ein erhebliches öffentliches Interesse besteht. Zuwendungen sind grundsätzlich freiwillige Leistungen der Stadt. Ein Rechtsanspruch der Antragsteller*innen auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Stadt aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Stadt gewährt die Zuwendungen aus Kulturfördermitteln in Form von zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren und nicht umsatzsteuerbaren echten Zuschüssen zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der jährlich zur Verfügung stehenden kommunalen Kulturfördermittel bestimmt der Stadtrat im Rahmen seines Beschlusses zum Haushaltsplan.

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) des Landes Sachsen-Anhalt, der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) des Landes Sachsen-Anhalt einschließlich der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV-LHO) in Verbindung mit dem Zuwendungsrechtsergänzungserlass (ZuwRErgErl), des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) des Landes Sachsen-Anhalt und des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in den jeweils gültigen Fassungen. 


Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle
Kulturbüro Magdeburg
Schönebecker Str. 129
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-2134
+49 391 540-2136