Vermessung von langgestreckten Anlagen beantragen
Beschreibung
Langgestreckte Anlagen sind zum Beispiel:
- Rad- und Gehwege,
- Straßen,
- Deiche,
- Wasserläufe.
Auch diese Anlagen müssen vermessen werden.
Die Vermessung beauftragen meist
- Bund,
- Länder,
- Städte,
- Gemeinden und
- Verbände im Rahmen von Infrastrukturmaßnahmen.
Entlang der geplanten Trasse wird im Vorfeld der Maßnahme das Liegenschaftskataster überprüft.
Nach dem Bau einer Anlage werden die neuen Flurstücke gebildet. Notwendige Eigentumsregelungen können damit vorgenommen werden.
Die zu vermessende Anlage ist mehr als 100 Meter lang.
Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.
keine
Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
- Stellen Sie den Antrag auf Vermessung einer langgestreckten Anlage bei einer zuständigen Stelle
- Die zuständige Stelle vermisst die Anlage vor Ort
- Die Ergebnisse der Vermessung werden in das Liegenschaftskataster übernommen.
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
24.03.2023
Ihr Anliegen direkt online starten:
- Vermessung langgestreckter Anlagen ist eine spezielle Form der Zerlegung (Verfügbare Sprachen: de)
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
Mo. - Do. 07:30 - 16:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:30 Uhr
39124 Magdeburg, Landeshauptstadt
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39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt