Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)
Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen
Beschreibung
Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.
- Personalausweis
Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.
- Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro
Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:
- bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
- ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
- ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst
Zuständige Stelle
Standesamt Magdeburg
Humboldtstraße 11
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
Montag
09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 17.30 Uhr
14.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch
Nur Terminkunden
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
Freitag
Nur Terminkunden
Straßenbahn:
Linie: 2, 5, 6, 8, 9 und 10
Haltestelle: Am Fuchsberg, Planckstr. bzw. Halberstädter/Leipziger Str.
Linienbus:
Linie: 52 und 54
Haltestelle: Planckstr. bzw. Halberstädter/Leipziger Str.