Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder, für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Verwaltungsgebühr: 15,90 EURVorkasse: neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.htmlfür Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde
Verwaltungsgebühr: 2,10 EURVorkasse: neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.htmlfür Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Widerspruch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
31.10.2024
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
Montag: 08.00 - 13.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr
Jeden 3. Mittwoch im Monat geschlossen
Donnerstag: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen
Hinweise:
- montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist.
- Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen !
Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können:
- Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren
- Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung
- Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug
- Zulassung von Oldtimern
Terminreservierung unter: www.magdeburg.de/terminreservierung
Straßenbahn:
Linie 2,5,9 und 10
Haltestelle Leiterstr.
Linie: 6 und 8
Haltestelle: Verkehrsbetriebe
Der Eingang zum BürgerBüro befindet sich in der Fußgängerzone gegenüber der Jugendherberge.
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt