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Bürgerservice

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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

Beschreibung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.
  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder, für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR
Vorkasse: nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde

Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR
Vorkasse: nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal

Es gibt keine Frist.

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Widerspruch

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt
Dieser Vorgang kann auch durch eine beauftragte Person (ohne schriftliche Vollmacht) vorgenommen werden.

    Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

    Zuständige Stelle
    BürgerBüro Mitte
    Leiterstraße 2a
    39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
    +49 391 5404359

    Montag:      08.00 - 13.00 Uhr 

    Dienstag:    08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
    Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr 
    Jeden 3. Mittwoch im Monat geschlossen
    Donnerstag:  08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
    Freitag:       08.00 - 12.00 Uhr

    Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen

    Hinweise:

    • montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr  kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist.
    • Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen !

    Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können:

    • Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren
    • Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung
    • Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug
    • Zulassung von Oldtimern

    Terminreservierung unter:  www.magdeburg.de/terminreservierung

    Straßenbahn:

    Linie 2,5,9 und 10
    Haltestelle Leiterstr.

    Linie: 6 und 8
    Haltestelle: Verkehrsbetriebe

    Der Eingang zum BürgerBüro befindet sich in der Fußgängerzone gegenüber der Jugendherberge.

    Weitere Stellen
    BürgerBüro Nord
    Lübecker Straße 32
    39124 Magdeburg, Landeshauptstadt
    +49 391 5406299
    BürgerBüro West
    Bruno-Beye-Ring 50
    39130 Magdeburg, Landeshauptstadt
    +49 391 5404960
    BürgerBüro Süd
    Salbker Chaussee 67
    39118 Magdeburg, Landeshauptstadt
    +49 391 540-3365
    Straßenverkehrsabteilung Kfz-Zulassungsbehörde (nur für gewerbliche Zulassungen)
    Tessenowstraße 15
    39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
    +49 391 540-4456