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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Beglaubigung von Unterschriften

Beschreibung

Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.

Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:

  • sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
  • sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
    der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird,
  • Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
  • sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.

 

  • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
  • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll

 

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt

Diese Dienstleistung ist im Mobilen BürgerBüro nur möglich, wenn die Kopien bereits mitgebracht werden !

Zuständige Stelle
BürgerBüro Mitte
Leiterstraße 2a
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-4359

Montag:      08.00 - 13.00 Uhr 

Dienstag:    08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr 
Jeden 3. Mittwoch im Monat geschlossen
Donnerstag:  08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag:       08.00 - 12.00 Uhr

Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen

Hinweise:

  • montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr  kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist.
  • Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen !

Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können:

  • Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren
  • Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung
  • Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug
  • Zulassung von Oldtimern

Terminreservierung unter:  www.magdeburg.de/terminreservierung

Straßenbahn:

Linie 2,5,9 und 10
Haltestelle Leiterstr.

Linie: 6 und 8
Haltestelle: Verkehrsbetriebe

Der Eingang zum BürgerBüro befindet sich in der Fußgängerzone gegenüber der Jugendherberge.

Weitere Stellen
BürgerBüro Nord
Lübecker Straße 32
39124 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-6299
BürgerBüro West
Bruno-Beye-Ring 50
39130 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-4960
BürgerBüro Süd
Salbker Chaussee 67
39118 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-3365