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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Anerkennung von Erste-Hilfe-Ausbildungsstellen beantragen

Beschreibung

Stellen, die Ausbildungen in Erster Hilfe und/oder lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, bedürfen der amtlichen Anerkennung durch die für das Fahrerlaubniswesen oder das Gesundheitswesen zuständige Behörde.

Voraussetzungen

  • Es liegen keine Tatsachen vor, die den Antragsteller, bei juristischen Personen die nach dem Gesetz oder der Satzung zur Vertretung berechtigten Personen, und das Ausbildungspersonal für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildung in Erster Hilfe als unzuverlässig erscheinen lassen.
  • Die Befähigung für das Ausbildungspersonal ist nachgewiesen.
  • Geeignete Ausbildungsräume und die notwendigen Lehrmittel für den theoretischen Unterricht und die praktischen Übungen stehen zur Verfügung.

Die Anerkennung kann befristet und mit Auflagen (insbesondere hinsichtlich der Fortbildung der mit der Unterweisung und der Ausbildung befassten Personen) verbunden werden.

Die zuständige Stelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung eines Fachgutachtens darüber anordnen, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung gegeben sind.

Unterlagen gemäß der “Richtlinie für die Anerkennung und Überwachung von Stellen für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort und Ausbildung in Erster Hilfe."

Es sind keine Fristen zu beachten.

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 Wochen.

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Eine formlose Antragstellung ist möglich. Zu empfehlen ist vor Antragstellung eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle.

Die amtliche Anerkennung gilt nur für das Territorium des Landes Sachsen-Anhalt. Eine Vorort-Überprüfung erfolgt bei Bedarf.

Zuständige Stelle
Straßenverkehrsabteilung Fahrerlaubnisbehörde
Tessenowstraße 15
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-4454
 
Montag
08.00 - 11.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 11.30 Uhr;
14.00 - 17:30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr
Freitag
08.00 - 11.30 Uhr

Hinweis:

Für die Fahrerlaubnisbehörde ist eine vorherige Terminreservierung erforderlich.

Die Kfz.-Zulassung für Privatpersonen erfolgt in den BürgerBüros

Straßenbahn:
Linie: 5, 6
Haltestelle: Jerichower Platz

Linienbus:
Linie: 51
Haltestelle: Wörlitzer Straße

Weitere Stellen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale), Stadt
0345 514-1232
0345 514-1829