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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Befreiung von der Ausweispflicht beantragen

Beschreibung

Personen,

  • für die eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt ist oder die von einer Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden,
  • die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
  • sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können,

können auf Antrag von der Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, befreit werden.

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • Geburts- oder Eheurkunde im Original
  • bei Personen, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist: die Bestellungsurkunde oder der Beschluss des Amtsgerichts im Original
  • bei Personen, die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigteVollmacht im Original

Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.

Die Befreiung von der Ausweispflicht sollte beantragt werden, bevor der vorhandene Personalausweis bzw. Reisepass ungültig wird.

Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, wird der Antrag kurzfristig bearbeitet.

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihrer Gemeinde, Einheitsgemeinde oder kreisfreien Stadt in der sich der Wohnsitz/Hauptwohnsitz befindet.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt
  • Die Antragstellung kann durch die Betreuerin/den Betreuer, die vertretungsberechtigte Person oder durch die ausweispflichtige Person selbst erfolgen.
  • Der/die Ausweisinhaber/in erhält eine Bescheinigung darüber, dass er/sie von der Ausweispflicht befreit ist.
  • Die Bescheinigung wird grundsätzlich unbefristet und ohne Lichtbild erteilt und enthält alle Daten (ausgenommen Augenfarbe und Größe), die auch im Personlausweis eingetragen worden wären.
  • Eine Auslandsreise kann mit dieser Bescheinigung nicht durchgeführt werden.
  • Sollten noch Bankvollmachten erteilt werden müssen oder notarielle Rechtsgeschäfte (z. B. Testament oder Grundstücksangelegenheiten) zu klären sein, ist die Neubeantragung eines Personalausweises zu empfehlen.
Zuständige Stelle
BürgerBüro Mitte
Leiterstraße 2a
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 5404359

Montag:      08.00 - 13.00 Uhr 

Dienstag:    08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr 
Jeden 3. Mittwoch im Monat geschlossen
Donnerstag:  08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag:       08.00 - 12.00 Uhr

Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen

Hinweise:

  • montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr  kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist.
  • Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen !

Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können:

  • Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren
  • Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung
  • Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug
  • Zulassung von Oldtimern

Terminreservierung unter:  www.magdeburg.de/terminreservierung

Straßenbahn:

Linie 2,5,9 und 10
Haltestelle Leiterstr.

Linie: 6 und 8
Haltestelle: Verkehrsbetriebe

Der Eingang zum BürgerBüro befindet sich in der Fußgängerzone gegenüber der Jugendherberge.

Weitere Stellen
BürgerBüro Nord
Lübecker Straße 32
39124 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 5406299
BürgerBüro West
Bruno-Beye-Ring 50
39130 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 5404960
BürgerBüro Süd
Salbker Chaussee 67
39118 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-3365