Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)
Bürgersprechstunde in Anspruch nehmen
Beschreibung
Alle Einwohnerinnen und Einwohner können die Bürgersprechstunde Ihrer (Ober)bürgermeisterin oder Ihres (Ober)bürgermeisters bzw. Ihrer Ländrätin oder Ihres Landrates in Anspruch nehmen.
An Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung.