Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegisterzur Auskunft an Parteien u.a. beantragen
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
keine
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Bundesministerium des Innern (BMI)
04.11.2015
39130 Magdeburg, Landeshauptstadt
Montag: 08.00 - 13.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr
Jeden 3. Mittwoch im Monat geschlossen
Donnerstag: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen
Hinweise:
- montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist.
- Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen !
Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können:
- Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren
- Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung
- Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug
- Zulassung von Oldtimern
Terminreservierung unter: www.magdeburg.de/terminreservierung
Straßenbahn:
Linie: 4 und 5
Haltestelle: Sternbogen/Bürgerbüro
Linie: 72
Haltestelle: Am Stern bzw. Grenzweg