Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen anmelden
Beschreibung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Wann ist eine Anmeldung erforderlich?
Wenn Sie Ihren bisherigen Wohnsitz in Deutschland mit dem Einzug in die (Pflege-)einrichtung aufgeben, ist die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen.
Sollten Sie Ihre Wohnung nicht aufgeben, weil dort beispielsweise andere Familienangehörige weiterhin wohnen, ist keine Anmeldung erforderlich. Hier können Sie die entsprechende Erklärung nach § 32 BMG gegenüber der Meldebehörde abgeben.
Bestand bisher kein Wohnsitz in Deutschland ist die Anmeldung vorzunehmen, wenn der Aufenthalt drei Monate überschreiten wird.
Wer übernimmt die Anmeldung?
Sie können die Anmeldung Ihres Wohnsitzes in der Einrichtung in einem Bürgerbüro vornehmen.
Sollten Sie Ihrer Meldepflicht nicht persönlich nachkommen können, ist die Einrichtung für die Meldung Ihres Einzuges zuständig. In diesem Fall ist die Einrichtung verpflichtet Sie hierüber zu informieren.
Selbstverständlich können Sie die Anmeldung auch von einem Betreuer oder einer bevollmächtigten Person vornehmen lassen.
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Wenn Sie ins Krankenhaus, Pflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung ziehen, müssen Sie sich erst anmelden, wenn Ihr Aufenthalt länger als drei Monate dauert und Sie sonst in Deutschland keine Wohnung gemeldet haben.
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
BMI, RL VII 2
08.01.2016
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr
3. Mi. im Monat geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr
nur BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden,
jeden 1. Samstag im Monat geschlossen
Hinweise:
- montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist.
- Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen !
Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können:
- Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren
- Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung
- Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug
- Zulassung von Oldtimern
Terminreservierung unter www.magdeburg.de/terminreservierung
Straßenbahn:
Linie 2,5,9 und 10
Haltestelle Leiterstr.
Linie: 6 und 8
Haltestelle: Verkehrsbetriebe
Der Eingang zum BürgerBüro befindet sich in der Fußgängerzone gegenüber der Jugendherberge.
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