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Bürgerservice

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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen anmelden

Beschreibung

Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind. 

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt

Wann ist eine Anmeldung erforderlich?

Wenn Sie Ihren bisherigen Wohnsitz in Deutschland mit dem Einzug in die (Pflege-)einrichtung aufgeben, ist die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen.

Sollten Sie Ihre Wohnung nicht aufgeben, weil dort beispielsweise andere Familienangehörige weiterhin wohnen, ist keine Anmeldung erforderlich. Hier können Sie die entsprechende Erklärung nach § 32 BMG gegenüber der Meldebehörde abgeben.

Bestand bisher kein Wohnsitz in Deutschland ist die Anmeldung vorzunehmen, wenn der Aufenthalt drei Monate überschreiten wird.

Wer übernimmt die Anmeldung?

Sie können die Anmeldung Ihres Wohnsitzes in der Einrichtung in einem Bürgerbüro vornehmen.

Sollten Sie Ihrer Meldepflicht nicht persönlich nachkommen können, ist die Einrichtung für die Meldung Ihres Einzuges zuständig. In diesem Fall ist die Einrichtung verpflichtet Sie hierüber zu informieren.

Selbstverständlich können Sie die Anmeldung auch von einem Betreuer oder einer bevollmächtigten Person vornehmen lassen.

  • Bestätigung des Wohnungsgebers
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt

Wenn Sie ins Krankenhaus, Pflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung ziehen, müssen Sie sich erst anmelden, wenn Ihr Aufenthalt länger als drei Monate dauert und Sie sonst in Deutschland keine Wohnung gemeldet haben.

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.

Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet. 

Zuständige Stelle
BürgerBüro Mitte
Leiterstraße 2a
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-4359

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr 

Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr
3. Mi. im Monat geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr
nur BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden,
jeden 1. Samstag im Monat geschlossen

Hinweise:

  • montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist.
  • Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen !

Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können:

  • Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren
  • Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung
  • Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug
  • Zulassung von Oldtimern

Terminreservierung unter www.magdeburg.de/terminreservierung

Straßenbahn:

Linie 2,5,9 und 10
Haltestelle Leiterstr.

Linie: 6 und 8
Haltestelle: Verkehrsbetriebe

Der Eingang zum BürgerBüro befindet sich in der Fußgängerzone gegenüber der Jugendherberge.

Weitere Stellen
BürgerBüro Nord
Lübecker Straße 32
39124 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-6299
BürgerBüro West
Bruno-Beye-Ring 50
39130 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-4960
BürgerBüro Süd
Salbker Chaussee 67
39118 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-3365
Backoffice und 115 ServiceCenter
Breiter Weg 222
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-4351