Sprunglinks

Bürgerservice

WO?

Geben Sie Ihren Wohnort ein oder den Ort, in dem Sie Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen möchten oder nutzen Sie die Standortermittlung.

WAS?
play_arrow
Geben Sie hier Wörter ein, die beschreiben, was Sie suchen (z.B. Baum fällen) oder eine Lebenssituation (z.B. Hausbau, Heirat).
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Berichtigung von Daten bei der Meldebehörde beantragen

Beschreibung

Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen. 
Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen. 

Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt. 

Voraussetzungen einer Berichtigung sind zum einen unrichtige oder unvollständige Daten und zum anderen die zweifelsfreie Feststellung der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit.

Es müssen der Meldebehörde zudem die richtigen Daten bekannt sein.

Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.

gebührenfrei

keine

Gering.

In einfachen Fällen erfolgt die Berichtigung unverzüglich; gegebenenfalls nimmt allerdings die Überprüfung, ob es sich tatsächlich um unrichtige personenbezogene Daten handelt, sowie die Ermittlung der richtigen Daten Zeit in Anspruch.

Sobald Sie eine Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten beantragt haben und die Behörde feststellt, dass die Daten tatsächlich unrichtig sind, erfolgt die Berichtigung, soweit der Behörde die richtigen Daten bekannt sind.

Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie unterrichtet.

Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg Vorpommern

Zuständige Stelle
BürgerBüro Mitte
Leiterstraße 2a
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 5404359

Montag:      08.00 - 13.00 Uhr 

Dienstag:    08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr 
Jeden 3. Mittwoch im Monat geschlossen
Donnerstag:  08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag:       08.00 - 12.00 Uhr

Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen

Hinweise:

  • montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr  kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist.
  • Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen !

Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können:

  • Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren
  • Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung
  • Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug
  • Zulassung von Oldtimern

Terminreservierung unter:  www.magdeburg.de/terminreservierung

Straßenbahn:

Linie 2,5,9 und 10
Haltestelle Leiterstr.

Linie: 6 und 8
Haltestelle: Verkehrsbetriebe

Der Eingang zum BürgerBüro befindet sich in der Fußgängerzone gegenüber der Jugendherberge.

Weitere Stellen
BürgerBüro Nord
Lübecker Straße 32
39124 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 5406299
BürgerBüro West
Bruno-Beye-Ring 50
39130 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 5404960
BürgerBüro Süd
Salbker Chaussee 67
39118 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-3365