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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Begrüßungsgeld beantragen

Beschreibung

Wenn Sie aufgrund Ihres Studiums nach Sachsen-Anhalt umziehen, erhalten Sie von einigen Kommunen ein Begrüßungsgeld.

Das Begrüßungsgeld ist eine finanzielle Unterstützung. 

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt

I. Beantragung

  • Wichtig ist die Antragstellung für jede Rate!
  • Anträge gibt es in den Bürgerbüros der Landeshauptstadt Magdeburg, direkt im BürgerService (Adresse s.r.) und hier im Internet (s. Formulare)

II. Zahlungsarten

1. Ratenzahlung (160 €)

Gilt für alle Studenten, die für das

  • Sommersemester (Zeitraum der Hauptwohnsitznahme 01.04.-30.06. des jeweiligen Jahres) oder das
  • Wintersemester (Zeitraum der Hauptwohnsitznahme 01.10.-31.12. des jeweiligen Jahres)

an einer der beiden Studieneinrichtungen immatrikuliert sind und ihre Hauptwohnung im o.g.Zeitraum anmelden.

  • Anmeldung der Hauptwohnung = Sofortzahlung in Höhe von 70,00 € – nach Bearbeitung des Antrages
  • jeweils 1 Jahr später – neuer Antrag !!! – Zahlung 50,00 € bzw. 40,00 €
2. Einmalzahlung 160 €

Gilt für alle Studenten, die für das

  • Sommersemester (Zeitraum der Hauptwohnsitznahme 01.04.-30.06. des jeweiligen Jahres) oder das
  • Wintersemester (Zeitraum der Hauptwohnsitznahme 01.10.-31.12. des jeweiligen Jahres)

an einer der beiden Studieneinrichtungen immatrikuliert sind und ihre Hauptwohnung nach Ablauf der 3-monatigen Frist in Magdeburg anmelden.

Hier erfolgt eine Einmalzahlung nach 2 Jahren Hauptwohnsitznahme. Antrag nach den 2 Jahren nicht vergessen!

Wichtig!
Ob Ratenzahlung oder Einmalzahlung- rechtzeitig- einen Antrag stellen.

Der Anspruch auf Unterstützungsleistung erlischt 3 Jahre nach der 1. Ratenzahlung. Bei der Einmalzahlung erlischt der Anspruch 3 Jahre nach Erfüllung der 2-jährigen Meldefrist.

  • Sie studieren an einer Hochschule in Sachsen-Anhalt
  • Sie melden Ihren Hauptwohnsitz an dem Standort Ihrer Hochschule
  • Immatrikulationsbescheinigung und Studienverlaufsbescheinigung
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt

Bitte folgendes einreichen:

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Studienverlaufsbescheinigung
  • Kopie vom aktuellen Studierendenausweis (nur Vorderseite)

Wie erfolgt der Versand?

  • entweder per Post an:BürgerService, Unterstützungsleistung, Bei der Hauptwache 4 (Neues Rathaus), 39104 Magdeburg
  • per Mail an: md-studenten@ewo.magdeburg.de
  • per Fax an: 0391/ 540 2042 oder
  • einfach in einem Bürgerbüro abgeben.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt

Zuständige Stelle
BürgerBüro Mitte
Leiterstraße 2a
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-4359

Montag:      08.00 - 13.00 Uhr 

Dienstag:    08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr 
  08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr (Bürgerbüro Nord hat am 13.03.2025 nur bis 13 Uhr geöffnet)
Freitag:       08.00 - 12.00 Uhr

Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen

  • montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr  kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist.
  • Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen !

samstags leider nicht

 www.magdeburg.de/terminreservierung

Straßenbahn:

Linie 2,5,9 und 10
Haltestelle Leiterstr.

Linie: 6 und 8
Haltestelle: Verkehrsbetriebe

Der Eingang zum BürgerBüro befindet sich in der Fußgängerzone gegenüber der Jugendherberge.

Weitere Stellen
BürgerBüro Nord
Lübecker Straße 32
39124 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-6299
BürgerBüro West
Bruno-Beye-Ring 50
39130 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-4960
BürgerBüro Süd
Salbker Chaussee 67
39118 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-3365