Sprunglinks

Bürgerservice

WO?

Geben Sie Ihren Wohnort ein oder den Ort, in dem Sie Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen möchten oder nutzen Sie die Standortermittlung.

WAS?
play_arrow
Geben Sie hier Wörter ein, die beschreiben, was Sie suchen (z.B. Baum fällen) oder eine Lebenssituation (z.B. Hausbau, Heirat).
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Begrüßungsgeld beantragen

Beschreibung

Wenn Sie aufgrund Ihres Studiums nach Sachsen-Anhalt umziehen, erhalten Sie von einigen Kommunen ein Begrüßungsgeld.

Das Begrüßungsgeld ist eine finanzielle Unterstützung. 

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt

I. Beantragung

  • Wichtig ist die Antragstellung für jede Rate!
  • Anträge gibt es in den Bürgerbüros der Landeshauptstadt Magdeburg, direkt im BürgerService (Adresse s.r.) und hier im Internet (s. Formulare)

II. Zahlungsarten

1. Ratenzahlung (160 €)

Gilt für alle Studenten, die für das

  • Sommersemester (Zeitraum der Hauptwohnsitznahme 01.04.-30.06. des jeweiligen Jahres) oder das
  • Wintersemester (Zeitraum der Hauptwohnsitznahme 01.10.-31.12. des jeweiligen Jahres)

an einer der beiden Studieneinrichtungen immatrikuliert sind und ihre Hauptwohnung im o.g.Zeitraum anmelden.

  • Anmeldung der Hauptwohnung = Sofortzahlung in Höhe von 70,00 € – nach Bearbeitung des Antrages
  • jeweils 1 Jahr später – neuer Antrag !!! – Zahlung 50,00 € bzw. 40,00 €
2. Einmalzahlung 160 €

Gilt für alle Studenten, die für das

  • Sommersemester (Zeitraum der Hauptwohnsitznahme 01.04.-30.06. des jeweiligen Jahres) oder das
  • Wintersemester (Zeitraum der Hauptwohnsitznahme 01.10.-31.12. des jeweiligen Jahres)

an einer der beiden Studieneinrichtungen immatrikuliert sind und ihre Hauptwohnung nach Ablauf der 3-monatigen Frist in Magdeburg anmelden.

Hier erfolgt eine Einmalzahlung nach 2 Jahren Hauptwohnsitznahme. Antrag nach den 2 Jahren nicht vergessen!

Wichtig!
Ob Ratenzahlung oder Einmalzahlung- rechtzeitig- einen Antrag stellen.

Der Anspruch auf Unterstützungsleistung erlischt 3 Jahre nach der 1. Ratenzahlung. Bei der Einmalzahlung erlischt der Anspruch 3 Jahre nach Erfüllung der 2-jährigen Meldefrist.

  • Sie studieren an einer Hochschule in Sachsen-Anhalt
  • Sie melden Ihren Hauptwohnsitz an dem Standort Ihrer Hochschule
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt

Voraussetzungen C4SS Magdeburg

  • Sie studieren an der  Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg oder an der Hochschule Magdeburg/Stendal und 
  • Sie melden Ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg an.
  • Immatrikulationsbescheinigung und Studienverlaufsbescheinigung
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt

Bitte folgendes einreichen:

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Studienverlaufsbescheinigung
  • Kopie vom aktuellen Studierendenausweis (nur Vorderseite)

Wie erfolgt der Versand?

  • entweder per Post an:BürgerService, Unterstützungsleistung, Bei der Hauptwache 4 (Neues Rathaus), 39104 Magdeburg
  • per Mail an: md-studenten@ewo.magdeburg.de
  • per Fax an: 0391/ 540 2042 oder
  • einfach in einem Bürgerbüro abgeben.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt

Zuständige Stelle
BürgerBüro Mitte
Leiterstraße 2a
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-4359

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr 

Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr
3. Mi. im Monat geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr
nur BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden,
jeden 1. Samstag im Monat geschlossen

Hinweise:

  • montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist.
  • Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen !

Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können:

  • Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren
  • Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung
  • Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug
  • Zulassung von Oldtimern

Terminreservierung unter www.magdeburg.de/terminreservierung

Straßenbahn:

Linie 2,5,9 und 10
Haltestelle Leiterstr.

Linie: 6 und 8
Haltestelle: Verkehrsbetriebe

Der Eingang zum BürgerBüro befindet sich in der Fußgängerzone gegenüber der Jugendherberge.

Weitere Stellen
BürgerBüro Nord
Lübecker Straße 32
39124 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-6299
BürgerBüro West
Bruno-Beye-Ring 50
39130 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-4960
BürgerBüro Süd
Salbker Chaussee 67
39118 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-3365