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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Anerkennung als Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau beantragen

Beschreibung

Als Prüfsachverständiger oder Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau prüfen und bescheinigen Sie die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben über den Baugrund.

Wenn Sie in diesem Beruf arbeiten möchten, müssen Sie anerkannt werden. Diese Anerkennung müssen Sie beantragen.

Sie müssen die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen gemäß § 3, 4 und 32 der Verordnung über Prüfingenieure und Prüfsachverständige (PPVO) nachweisen.

Sie müssen mit dem Antrag die Unterlagen gemäß § 4, 32 und 34 PPVO vorlegen.

Die Gebühren hängen vom Verwaltungsaufwand ab.

Darüber hinaus müssen Sie Gebühren für das Fachgutachten im Voraus begleichen.

Keine.

Bis zu 3 Monate.

Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.

Den schriftlichen Antrag reichen Sie bei der zuständigen Stelle ein. Diese prüft dann anhand Ihrer eingereichten Unterlagen und den zu erfüllenden Voraussetzung, ob Sie anerkannt werden können. Dazu gehört auch die Erstellung eines Fachgutachtens. Im Anschluss erhalten Sie einen anerkennenden oder auch ablehnenden Bescheid.

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

Zuständige Stelle
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 567-7504
0391 567-7509
Linie 5
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht