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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen

Beschreibung

Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 12 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde.

§ 20 Absatz 3 Nr. 3 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet

Die Rechtsgrundlage finden Sie auf der Internetseite Gesetze im Internet
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.html

Zuständige Stelle
Erwerbstätigkeit
Lübecker Straße 53 - 63
39124 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-4389
+49 391 540-4350

Straßenbahn:

Mit der Linie 1, Linie 9 oder Linie 10 zur            Haltestelle Bebertaler Straße