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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Erlaubnis für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz beantragen

Beschreibung

Die gewerbliche Durchführung von Transportleistungen mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen ist erlaubnispflichtig. Dabei ist zwischen einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (gilt nur im Inland) und einer Gemeinschaftslizenz (gilt innerhalb der Europäischen Union) zu unterscheiden. Die wesentlichen Erteilungsfaktoren sind:

  • fachliche Eignung

Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) beziehungsweise Ausbildung als Verkehrsfachwirt oder Speditionskaufmann/-frau (Ausbildung vor dem 04.12.2011 begonnen)

  • finanzielle Leistungsfähigkeit

Eigenkapital von EUR 9.000 für das erste, EUR 5.000 für jedes weitere Kraftfahrzeug)

  • persönliche Zuverlässigkeit

Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind bei den Bürgerämtern zu beantragen und von diesem direkt an die Erlaubnisbehörde zu übersenden. Sofern Unternehmer bereits selbstständig sind, müssen auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen der Arbeitnehmer und der Berufsgenossenschaft vorgelegt werden. Die Unterlagen für die persönliche Zuverlässigkeit dürfen bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein).

Die Antragsstellung erfolgt bei der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde (Betriebssitz des Unternehmens).

Die Genehmigung gemäß für den gewerblichen Güterkraftverkehr wird Ihnen nur erteilt, wenn:

  • die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet sind,
  • keine Tatsachen vorliegen, die Ihre Unzuverlässigkeit als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen darlegen,
  • Sie als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet sind und
  • Sie und die von Ihnen mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.
  • Polizeiliches Führungszeugnis (wird der zuständigen Behörde nach Antragsstellung beim Bürgeramt übersandt)
  • Auszüge aus dem Gewerbe- und Verkehrszentralregister
  • Nachweis über Sach- und Fachkundeprüfung der IHK
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger
  • Eigenkapitalbescheinigung / Vermögensübersicht

Bitte erfragen Sie bei der für Sie zuständigen Behörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

keine

Wenden Sie sich an das Ordnungsamt oder Straßenverkehrsamt, das am Sitz Ihres Unternehmens zuständig ist.

  • Antrag ist schriftlich zu stellen. Es gibt keine besonderen Anforderungen an die Form.
  • Die auf der Internetseite der Behörde öffentlich zugänglichen Antragsformulare erleichtern die Antragstellung und sollten daher vollständig ausgefüllt an die zuständige Behörde übersandt werden.
  • Ein persönliches Erscheinen in der Behörde ist in der Regel nicht notwendig
  • Kein Onlinedienst möglich (in Berlin)

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), Abteilung Kraftfahrzeugwesen, Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung

Zuständige Stelle
Straßenverkehrsabteilung Güterkraftverkehr und Personenbeförderung
Tessenowstraße 15
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-4416

Bemerkung: Nationaler und grenzüberschreitender Linienverkehr
+49 391 540-4403

Bemerkung: Gewerbliche Personenbeförderung
+49 391 540-4418

Bemerkung: Gewerblicher Güterkraftverkehr (Gelegenheitsverkehr)
+49 391 540-4455
 
Montag
08.00 - 11.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 11.30 Uhr;
14.00 - 17:30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr
Freitag
08.00 - 11.30 Uhr

Hinweis:

Für die Fahrerlaubnisbehörde ist eine vorherige Terminreservierung erforderlich.

Die Kfz.-Zulassung für Privatpersonen erfolgt in den BürgerBüros

Straßenbahn:
Linie: 5, 6
Haltestelle: Jerichower Platz

Linienbus:
Linie: 51
Haltestelle: Wörlitzer Straße