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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen

Beschreibung

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Verfügungsberechtigung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil II. Sie stellt jedoch kein Eigentumsnachweis dar.

Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument.

Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugbrief bestehen, bleibt dieser gültig.

Die Ausfüllung einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder deren erstmalige Ausfertigung durch die Zulassungsbehörde ist nur zulässig bei Vorlage

1. der Übereinstimmungsbescheinigung,

2. der Datenbestätigung oder

3. der Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des Fahrzeugs.

4. Nachweis der Verfügungsberechtigung: im Falle eines Neu-Fahrzeugs ist das z.B. der Kaufvertrag, bei einem Gebrauchtfahrzeug wäre es die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II.

vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr

Zulassungsbehörde

  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II im Regelfall vom Hersteller im Zusammenhang mit dem Kauf des Fahrzeuges.

Im Rahmen der Zulassung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II von der zuständigen Behörde ausgefertigt.

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH

Zuständige Stelle
BürgerBüro West
Bruno-Beye-Ring 50
39130 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 5404960

Montag:      08.00 - 13.00 Uhr 

Dienstag:    08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr 
Jeden 3. Mittwoch im Monat geschlossen
Donnerstag:  08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag:       08.00 - 12.00 Uhr

Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen

Hinweise:

  • montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr  kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist.
  • Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen !

Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können:

  • Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren
  • Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung
  • Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug
  • Zulassung von Oldtimern

Terminreservierung unter:  www.magdeburg.de/terminreservierung

Straßenbahn:
Linie: 4 und 5
Haltestelle: Sternbogen/Bürgerbüro

Linienbus:
Linie: 72
Haltestelle: Am Stern bzw. Grenzweg
Weitere Stellen
BürgerBüro Süd
Salbker Chaussee 67
39118 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-3365
BürgerBüro Mitte
Leiterstraße 2a
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 5404359
BürgerBüro Nord
Lübecker Straße 32
39124 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 5406299