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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern

Beschreibung

Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden, 
  • aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist
  • das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt

Für Kinder nicht miteinander verheiratet Eltern wird ein Sorgeregister geführt.

Dort werden Eintragungen vorgenommen, zum Beispiel wenn:

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden
  • aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder teilweise übertragen wurde
  • aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen wurde

Außerdem kann eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist. Diese Bescheinigung ist auch unter der Bezeichnung "Negativbescheinigung" bekannt.

Die genauen Abläufe der einzelnen Leistungen und dazugehörigen Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter der Überschrift "Siehe auch"

  • Geburtsdatum des Kindes
  • Geburtsort des Kindes
  • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

Keine

3 Tage bis 6 Wochen

Wenden Sie sich an das Jugendamt.

Wenn Sie als Mutter des Kindes nicht mit dem Vater verheiratet sind, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind sind.

  • Stellen Sie einen Antrag über eine Auskunft aus dem Sorgeregister beim zuständigen Jugendamt.

§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html

Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

Zuständige Stelle
Vaterschaft / Unterhalt / Beurkundung
Julius-Bremer-Straße 8
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-2454
+49 391 540-2497