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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

Beschreibung

Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
  • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
  • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt

Im Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt.

Wenn Sie als Mutter eines Kindes nicht mit dessen Vater verheiratet sind, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern - eine sogenannte Negativbescheinigung.


  • Geburtsdatum des Kindes
  • Geburtsort des Kindes
  • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt
  • Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Geburtsurkunde vom Kind
  • Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft

Keine

3 Tage bis 6 Wochen

Jugendamt

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt
Das Jugendamt am Aufenthaltsort der Mutter.

Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.

  • Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
  • Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.

§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html 

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt

Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
 

Zuständige Stelle
Vaterschaft / Unterhalt / Beurkundung
Julius-Bremer-Straße 8
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-2454
+49 391 540-2497