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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen

Beschreibung

Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.

Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.

Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.

Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.

Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.

Für den Aufstieg von A1 auf A2 und A2 auf A gelten vereinfachte Voraussetzungen.

Um die Fahrerlaubniserweiterung zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und eine praktische Prüfung bestehen.

  • Sie müssen eine Fahrerlaubnis besitzen.
  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.
  • Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
  • Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
  • Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
  • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • in biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
  • gültiger Führerschein
  • gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
  • Angaben zur Fahrschule

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Zuständige Stelle
Straßenverkehrsabteilung Fahrerlaubnisbehörde
Tessenowstraße 15
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-4454
 
Montag
08.00 - 11.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 11.30 Uhr;
14.00 - 17:30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr
Freitag
08.00 - 11.30 Uhr

Hinweis:

Für die Fahrerlaubnisbehörde ist eine vorherige Terminreservierung erforderlich.

Die Kfz.-Zulassung für Privatpersonen erfolgt in den BürgerBüros

Straßenbahn:
Linie: 5, 6
Haltestelle: Jerichower Platz

Linienbus:
Linie: 51
Haltestelle: Wörlitzer Straße