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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Anerkennung eines Kurses für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz beantragen

Beschreibung

Für den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz und für deren Aktualisierung benötigen Sie einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Strahlenschutzkurs . 

Wenn Sie Kurse zum Erwerb oder zur Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz in den Anwendungsbereichen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder für nichtmedizinische Anwendungsbereiche anbieten möchten, müssen Sie vorab deren Durchführung beantragen. Dabei müssen Sie nachweisen, dass die Kurse geeignet sind, die vorgesehenen Inhalte zu vermitteln. 

Die für die Kursstätte zuständige Stelle prüft dann, ob 

  • Die Kursinhalte geeignet sind, die für das jeweilige Anwendungsgebiet notwendigen Fertigkeiten und das notwendige Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln, 

  • Die Qualifikation des Lehrpersonals, die verwendeten Lehrmaterialien und die Ausstattung der Kursstätte eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung gewährleistet und eine Erfolgskontrolle stattfindet,

    Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden Ihre Kurse anerkannt. 

Sie müssen nachweisen, dass der von Ihnen vorgesehene Kurs im Strahlenschutz geeignet ist, die in der Fachkunderichtlinie vorgesehenen Inhalte den Teilnehmenden zu vermitteln. 

  • Antrag 
    • Bezeichnung des Kurses durch Angabe der Fachkundegruppe und / oder Module 
    • Angaben zur Durchführung (Präsenzkurs, Fernkurs, Inhouse-Kurs)

    • Angaben zum Kursveranstalter 

    • Angaben zur Kursstätte und zum Veranstaltungsort 

    • Angaben zur verantwortlichen Kursleitung 
       

  • Lehrplan 
    • Angabe der Themenbereiche mit jeweiligem Referenten und der Anzahl der Unterrichtseinheiten 
    • Angaben zu Demonstrationen und Praktika  

    • Angaben zu zeitlicher Dauer der Unterrichtseinheiten und zur der Anzahl der Unterrichtseinheiten pro Tag 
       

  • Lehrinhalte 
    • Beschreibung der Lehrinhalte (als stichpunktartiges oder ausformuliertes Skript),  

    • Beschreibung der Demonstrationsübungen bzw. Praktika) 
       

  • Lehrkräfte 
    • Nachweise über die Qualifikation der Lehrkräfte in Bezug auf die Lehrinhalte (z.B. Besitz der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz und ggf. deren Aktualisierung oder Berufsausbildung, Berufserfahrung und Angaben über bisherige Vortrags- oder Lehrtätigkeiten oder Mitarbeit in Fachgremien) 

  • Lehrmaterial 
    • Übersicht über die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellten  

    • Kursmaterialien,  

    • Vortragsskripte 

    • Zusammenstellung der Rechtsquellen von Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien 

    • Sonstige Schriften, in denen Abbildungen, Tabellen, Diagramme und Formeln enthalten sind, die für die künftige Tätigkeit der Teilnehmer benötigt werden 

  • Ausstattung der Kursstätte 
    • Größe und technische Ausstattung der Veranstaltungsräume 

    • Anzahl der Plätze 

    • Art und Anzahl der Praktikumsplätze, Messgeräte, ggf. offene oder umschlossene radioaktive Stoffe / Strahlenquellen / Röntgengeräte 

  • Angaben zur maximalen Kursteilnehmerzahl 
  • Konzept zur Anwesenheits- und Erfolgskontrolle 
    • Angaben zur Leistungsüberprüfung 

    • Anlagen zu den Zulassungsvoraussetzungen 

    • Angaben zu Dauer und Ablauf der Prüfung  

Gebühr: 100,00 - 2000,00 EUR
Vorkasse: nein

Der Antrag ist vor Durchführung des Strahlenschutzkurses zu stellen.

Bearbeitungsdauer: 2 - 6 Wochen

Wenn die Behörde die Anerkennung nicht erteilt oder Sie gegen die Anerkennung vorgehen wollen, können Sie Klage erheben. 

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Sachgebiet 51.4 Strahlenschutz 

Formulare vorhanden: Nein 

Schriftform erforderlich: Ja 

Formlose Antragsstellung möglich: Ja 

Persönliches Erscheinen nötig: Nein 

  • Sie senden die Unterlagen zu dem von Ihnen geplanten Kurs postalisch an die zuständige Behörde. 
  • Die zuständige Stelle prüft, ob der von Ihnen beschriebene Kurs die Inhalte vermittelt, die in der Fachkunderichtlinie für derartige Kurse vorgesehen sind. 
  • Wenn der Kurs alle Anforderungen erfüllt, wird er anerkannt.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid. Dies erfolgt durch schriftlichen Bescheid. 

​​Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.​ 

§ 51 StrlSchV

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt 

Zuständige Stelle
Landesamt für Verbraucherschutz
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale), Stadt
Bemerkung: Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.
0345 52162200
0345 52162401

Montag       07:00 – 16:00 Uhr

Dienstag     07:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch     07:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr

Freitag        07:00 – 15:30 Uhr

Samstag     geschlossen

Sonntag      geschlossen

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Anzahl:
Gebühren: nein
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