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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen

Beschreibung

Wenn Sie Ihr zulassungsfreies Fahrzeug mit zugeteiltem Kennzeichen abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt zum Beispiel für:

  • Leichtkrafträder
  • Stapler
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Anhänger für Sportzwecke oder von Arbeitsmaschinen

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Den Antrag können Sie persönlich oder durch Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen. Ebenfalls können Sie Ihr Fahrzeug über i-Kfz online abmelden.

Wenn Sie das Fahrzeug verschrotten lassen, brauchen Sie für die Abmeldung den Verwertungsnachweis der Autoverwertung, der die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs bestätigt.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung bis zu einem Jahr reservieren lassen.

Es gibt keine Frist.

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde

Sie können eine Außerbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeugs vor Ort bei der Zulassungsbehörde oder online beantragen.

Wenn Sie die Außerbetriebsetzung vor Ort bei der Zulassungsbehörde beantragen möchten:

  • Vor Ort legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.
  • Geben Sie an, ob und wenn ja, wo das Fahrzeug verschrottet wurde.
  • Wurde das Fahrzeug nicht verschrottet, haben Sie die Möglichkeit, das Kfz-Kennzeichen maximal ein Jahr lang für dieses Fahrzeug zu reservieren.
  • Die Zulassungsbehörde prüft die Unterlagen und entwertet die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den alten Fahrzeugschein sowie die Kennzeichenschilder.
  • Sie bezahlen die entstandenen Verwaltungsgebühren.
  • Damit ist die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs erfolgt.
  • Sie dürfen Ihr Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Straßenverkehr bewegen oder auf öffentlichen Flächen abstellen.

Wenn Sie die Außerbetriebsetzung online über i-Kfz beantragen möchten:

  • Sie rufen das i-Kfz-Portal der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf.
  • Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein, zum Beispiel
    • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Kfz-Kennzeichen
  • Geben Sie an, ob und wenn ja, wo das Fahrzeug verschrottet wurde.
  • Wurde das Fahrzeug nicht verschrottet, haben Sie die Möglichkeit, das Kfz-Kennzeichen maximal ein Jahr lang für dieses Fahrzeug zu reservieren.
  • Legen Sie die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I oder auf dem Fahrzeugschein sowie der Kennzeichenschilder frei.
  • Geben Sie die freigelegten Sicherheitscodes in die Antragsmaske ein.
  • Durch Eingabe der Sicherheitscodes und nach erfolgter Bezahlung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und der Bescheid per Post sowie per E-Mail an Sie übermittelt.
  • Sie dürfen Ihr Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Straßenverkehr bewegen oder auf öffentlichen Flächen abstellen.

Es gibt folgende Hinweise:  

Es empfiehlt sich beim Verkauf von zulassungsfreien Fahrzeugen mit zugeteiltem Kennzeichen eine Außerbetriebsetzung zu veranlassen.

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Zuständige Stelle
BürgerBüro Mitte
Leiterstraße 2a
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-4359

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr 

Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr
3. Mi. im Monat geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr
nur BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden,
jeden 1. Samstag im Monat geschlossen

Hinweise:

  • montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist.
  • Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen !

Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können:

  • Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren
  • Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung
  • Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug
  • Zulassung von Oldtimern

Terminreservierung unter www.magdeburg.de/terminreservierung

Straßenbahn:

Linie 2,5,9 und 10
Haltestelle Leiterstr.

Linie: 6 und 8
Haltestelle: Verkehrsbetriebe

Der Eingang zum BürgerBüro befindet sich in der Fußgängerzone gegenüber der Jugendherberge.

Weitere Stellen
BürgerBüro Nord
Lübecker Straße 32
39124 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-6299
BürgerBüro West
Bruno-Beye-Ring 50
39130 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-4960
BürgerBüro Süd
Salbker Chaussee 67
39118 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-3365