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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Bibliotheksausweis beantragen

Beschreibung

Durch kommunale öffentliche Bibliotheken werden publizierte Informationen bereitgestellt.  Sie sind Teil des Bildungssystems und dienen der schulischen, beruflichen, allgemeinen und kulturellen Bildung.  Sie vermitteln Medien- und Informationskompetenz und unterstützen in besonderer Weise die Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen. Neben der Bereitstellung von fremdsprachiger Literatur finden auch interkulturelle Veranstaltungen (z.B. Lesungen) statt. Zur Verfügung stehen verschiedene Angebote wie z.B. Bücher, Zeitungen/Zeitschriften, Noten, Karten, Hörbücher, CDs, DVDs, CD-ROM, Blus-Ray-Discs und Online-Medien.

Zur Nutzung der vorhandenen Angebote ist ein Benutzerausweis notwendig.

Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe nach Hause, Nutzung der Präsenzbestände in  Lesesälen und  für die Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitungen/Zeitschriften.

Für die Ausstellung des Benutzerausweises ist die Vorlage des Personalausweises bzw. des Passes mit aktueller Meldebescheinigung erforderlich. Kinder und Jugendliche benötigen die Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters.

Die Kosten für die Benutzung (Jahresgebühr)  sind in den einzelnen Bibliotheken unterschiedlich. Besondere Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Dokumentlieferung, Nutzung des Bildarchivs, Zugang zum Internet) sind ebenfalls kostenpflichtig.

 Die in der Benutzungsordnung der Bibliothek festgelegten Ausleihfristen für bestimmte Medienformen sind vom Nutzer zu beachten.

Bibliotheken sind in der Regel kommunale Einrichtungen.

Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt erlassen die Kommunen Gebühren- und Benutzungssatzungen für die Nutzung ihrer Biblioth ek.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt

Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt erlassen die Kommunen Gebühren- und Benutzungssatzungen für die Nutzung ihrer Bibliothek.

Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek:

Bibliotheksgesetz des Landes Sachsen-Anhalt:



Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle
Stadtbibliothek Magdeburg
Breiter Weg 109
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-4880

Bemerkung: Anmeldung
+49 391 540-4822

Bemerkung: Fristverlängerung
+49 391 540-4884

Bemerkung: Fachinformation
+49 391 540-4803
  • Antrag zur Förderung von Kunst und Kultur

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