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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Ausnahmen von der Veränderungssperre beantragen

Beschreibung

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine wertsteigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

§ 86 Absatz 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Bauwesen
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
Postfach 1963
39009 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 567-2201

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Weitere Stellen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Planfeststellungsverfahren
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale), Stadt
0345 514-1280
0345 514-1644