Sprunglinks

Bürgerservice

WO?

Geben Sie Ihren Wohnort ein oder den Ort, in dem Sie Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen möchten oder nutzen Sie die Standortermittlung.

WAS?
play_arrow
Geben Sie hier Wörter ein, die beschreiben, was Sie suchen (z.B. Baum fällen) oder eine Lebenssituation (z.B. Hausbau, Heirat).
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit Sprengstoff ohne Gewerbe beantragen

Beschreibung

Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für nicht gewerbliche Zwecke erwerben, befördern oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung.

Diese kann inhaltlich und räumlich beschränkt sowie mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren, Benachteiligungen oder Belästigungen für Dritte erforderlich ist.

Die Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Nachweis der Fachkunde
  • Bedürfnisnachweis

Es werden Gebühren fällig. Diese sind im Einzelfall unterschiedlich. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt das zuständige Amt.

Die Genehmigung wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.

Zuständig für Detailauskünfte sowie für die Bearbeitung und Ausstellung entsprechender Genehmigungen sind die Ordnungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

Zuständige Stelle
Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-4243
+49 3904 7240-54291
vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Herr Sebastian Reinhardt

Position: Sachgebietsleiter
+49 3904 7240-4243
+49 3904 7240-54291
Sachgebietsleiter

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

    Download
Karte
Weitere Stellen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten und Sport
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt