Erwerb einer Waffe anzeigen
Beschreibung
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
- Beim Erwerb einer Waffe: Erwerbsberechtigung (Waffenbesitzkarte [ggf. mit Voreintrag] oder Jagdschein)
- Beim Überlassen einer Waffe: Erwerbsberechtigung des Empfängers
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag)
- Europäischer Feuerwaffenpass (wenn Eintragung gewünscht)
Der Erwerb oder die Überlassung sowie die Bearbeitung durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils ist innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises. Wenn Sie in Dessau-Roßlau wohnen, wenden Sie sich ebenfalls an die Waffenbehörde.
Wenn Sie in Halle oder Magdeburg wohnen, wenden Sie sich an die jeweilige Polizeidirektion.
Sie müssen den Erwerb einer erlaubnisbedürftigen Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
17.03.2023
39340 Haldensleben, Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
Herr Sebastian Reinhardt
- Börde (Landkreis):
- Änderung des Vornamens beantragen
- Anmeldung für Prostitutionstätigkeit verlängern
- Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen
- Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Erwerb und Besitz von Munition beantragen
- Bezirksschornsteinfeger werden
- Erlaubnis für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen
- Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
- Erlaubnis zum dauerhaften Verbringen von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit Sprengstoff ohne Gewerbe beantragen
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass verlängern
- Fachkundeprüfung zum Waffenhandel ablegen
- Falknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Falknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Finanzanlagenvermittler Erlaubnis beantragen
- Fischereischein beantragen
- Fischerprüfung ablegen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte als Erben beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Honorar-Finanzanlagenberater Erlaubnis beantragen
- Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne einreichen
- Jagderlaubnis beantragen
- Jagdschein beantragen
- Jagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Jugendjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jugendjagdschein-Tagesjagdschein verlängern lassen
- Kampfmittel melden
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Organisation oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung anzeigen
- Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden
- Schießerlaubnis beantragen
- Schwarzarbeit anzeigen
- Stellvertreter für Prostitutionsgewerbe anmelden
- Überprüfung der Ladenöffnungszeiten beantragen
- Veranstaltung anmelden
- Versammlung anmelden
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen
- Waffenbesitzkarte für schießsportliche Vereine beantragen
- Waffenschein beantragen
- Waffenschein verlängern
Anzeige Schusswaffenerwerb
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